An der Freien Universität Berlin kam es am 14. Dezember 2023 zu einer Hörsaalbesetzung der »FU Students for a Free Palestine« und weiterer antiisraelischer Gruppen, die für bundesweite Aufmerksamkeit sorgten. In diesem Zusammenhang geriet auch der jüdische Lehramtsstudent Lahav Shapira in den Fokus der Öffentlichkeit. Der heute 32- jährige Shapira wollte sich die Besetzung anschauen, aber er wurde von Ordnungspersonen körperlich am Zutritt gehindert. Zwischen ihm und der sich als nonbinär identifizierenden Ordnungskraft Burak Y. kam es zu Handgreiflichkeiten. Diese wurden über die sozialen Netzwerke verbreitet und führten zur Diffamierung des Nebenklägers.
Knapp 19 Monate nach der Besetzung der FU Berlin warf die Staatsanwaltschaft Y. zunächst Körperverletzung vor. Die Körperverletzung ließ sich im knapp sechsstündigen Verfahren nicht nachweisen, Ermittlungen wegen einer möglichen Beleidigung wurden zu spät beantragt. Da Y. Bürgergeld bezieht, belief sich das Urteil wegen Nötigung auf 30 Tagessätze à 15 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Y. hat bereits mehrere aktenkundige Strafbefehle unter anderem wegen Delikten wie Erschleichung von Leistungen oder Betrug. Eines zeigte sich besonders deutlich: Der Versuch von Burak Y., die Geschehnisse zu entpolitisieren, war selbst ein zutiefst politischer Akt.
Dass die Verteidigung von einem unpolitischen »Zugangskonflikt« unabhängig von den politischen Inhalten der Besetzung sprach, die Shapiras Interesse überhaupt geweckt haben, war sorgfältig inszeniert. Bereits im Vorfeld des heutigen Prozesses mobilisierten Teile der anti-israelischen Szene, darunter die trotzkistische Plattform »Klasse gegen Klasse« (KGK) in den sozialen Medien sowie zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude.
Zudem präsentierte sich Y. vor Gericht in einem schwarzen Rock, einer rot-weißen, um den Bauch getragenen Kuffiyah, einer weißen Bluse sowie einer grünen Weste. Eine Farbkombination, die nur rein zufällig den Farben palästinensischer Fahne ähnelte. Auch wenn Y. vorgab, »nicht über politische Einstellungen sprechen« zu wollen, war das äußere Erscheinungsbild ein sichtbares Statement. Wer ein Zeichen setzt, kann sich nicht gleichzeitig neutral geben.
Besonders irritierend ist, dass der Burak Y. sich zunächst weigerte, zu politischen Fragen wie zum Beispiel der Organisation »Young Struggle«, die zur Besetzung mit aufgerufen hatten oder zu KGK Stellung zu nehmen, und später doch Aussagen tätigte, die seine politische Verankerung deutlich machten. So sei Burak Y. Teil von KGK, die in einem Artikel vom 7. Oktober 2023 unter anderem ihre »Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf« ausgedrückt hatten.
Im Nachgang des Vorfalls im Dezember 2023 sah sich Shapira von vielen Seiten einer Diffamierungskampagne ausgesetzt, die ihn als »rechten Zionisten« oder »rassistisch« brandmarkte. Auch im Vorfeld des Gerichtstermins sorgten öffentliche Äußerungen oder im Namen der 32-jährigen angeklagten Person veröffentlichte Statements zu einer weiteren Diffamierung des Geschädigten.
Das Bild, das sich hier ergibt, ist kein Zufallsprodukt, sondern Teil eines linken antiisraelischen Aktivismus in Berlin, die diesen im Nachgang des Prozesses lautstark zelebrierten.