Die AfD wird künftig beim Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geführt. Damit ist eine noch umfassendere Überwachung der Partei durch den deutschen Inlandsgeheimdienst gestattet. Es können nun leichter Vertrauenspersonen, sogenannte V-Leute, eingesetzt oder die Kommunikation überwacht werden. So weit, so gut. Doch wir müssen auch die Frage stellen: Wird dabei noch grundsätzlich Neues zutage gefördert?
Die Hochstufung kann zwar Signalwirkung haben, und vielleicht bei ein paar Menschen noch ein Umdenken anstoßen. Aber eigentlich sollten alle längst verstanden haben, um was für eine Partei es sich bei der AfD handelt. Ihre Teilnahme an demokratischen Verfahren ist nicht automatisch Ausdruck ihrer demokratischen Gesinnung. Ganz im Gegenteil: Die AfD hat in den vergangenen Jahren gezielt diese Verfahren genutzt, um Demokratie zu untergraben. Sie hat die Eröffnung des Thüringer Landtags durch ihren Alterspräsidenten zur Farce gemacht. Sie nutzt das parlamentarische Fragerecht, um die Zivilgesellschaft unter Druck zu setzen. Kleine Organisationen müssen oft ihre begrenzten Ressourcen für die Beantwortung der Anfragen aufbringen und können so ihrem eigentlichen Zweck nicht nachgehen.
Die AfD lässt sich durch ihre politische Einbindung nicht »entzaubern«.
In Reden im Parlament und auf Parteiveranstaltungen, in Interviews mit (rechtsextremen) Medien, durch ihre Zusammenarbeit mit autoritären Regimen in Russland und Syrien und durch ihre Funktion als parlamentarischer Arm der extremen Rechten hat die AfD ebenfalls ihre demokratiefeindliche Haltung offenbart. Doch leider hat all das anscheinend bisher nicht ausgereicht, um die Mär endlich zu beerdigen, dass die AfD sich selbst »entzaubern« würde. Immer noch herrscht der paradoxe Glaube vor, dass mehr Macht einen Bedeutungsverlust herbeiführen würde.
Die Initiative zum AfD-Verbotsverfahren sollte jetzt wiederaufgenommen werden. Hier sind insbesondere aufrechte Konservative gefragt, wie der bis vor kurzem im Bundestag sitzende CDU-Politiker Marco Wanderwitz, auf den die Verbotsinitiative zurückgeht. Ob die Abgeordneten der Unionfraktion nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes doch noch ihrem ehemaligen Kollegen folgen werden?
Groß ist die Hoffnung darauf nicht. Denn die jüngsten Vorstöße aus der Union, AfD-Abgeordnete wieder als Vorsitzende von Bundestagsausschüssen zu wählen, sind in voller Kenntnis der antidemokratischen Haltung dieser Partei gemacht worden. Im Gutachten des Verfassungsschutzes dürfte wenig stehen, was wir nicht längst wissen, und die nun ermöglichte stärkere Überwachung der AfD wird lediglich mehr Belege liefern. Darauf muss die Politik nicht warten – die Zeit zu handeln, ist jetzt. Bevor es zu spät ist.
Der Autor ist Publizist und lebt in Berlin.