Meinung

Internationales Unrecht

Nathan Gelbart Foto: pr

Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), beantragte gestern Haftbefehle gegen Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Gallant wegen vermeintlicher Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen.

Khan, ehemals als Anwalt für den liberianischen Diktator Charles Taylor und den Sohn des libyschen Diktators Muammar Gaddafi tätig, wirft den beiden israelischen Politikern Vernichtung und Aushungern der Zivilbevölkerung als Kriegsmittel durch Verhinderung humanitärer Hilfe sowie gezielter Bombardierung ziviler Ziele vor.

Beraten wurde Khan durch ein Komitee, in welchem neben Amal Clooney, der libanesischen Ehefrau von George Clooney, auch der ehemalige israelische Diplomat Theodor Meron sitzt, und das das Vorgehen Khans einstimmig befürwortete. Khan beantragte ebenfalls Haftbefehle gegen die Hamas-Anführer Sinwar, Deif und Haniyeh.

Über den Erlass der Haftbefehle entscheiden drei Richter aus Rumänien, Benin und Mexiko. In der Geschichte des IStGH wurden von insgesamt 31 Anträgen lediglich zwei abschlägig beschieden. Netanjahu und Gallant sind die ersten wegen vermeintlicher Kriegsverbrechen angeschuldigten Repräsentanten eines demokratischen Staates.

Rechtlich und moralisch verwerflich

Das Vorgehen des IStGH ist in jeder Hinsicht skandalös. Dem Gericht fehlt es bereits an der erforderlichen Zuständigkeit, nachdem Israel das entsprechende »Rom-Statut« nicht ratifiziert hat und ein eigenes, effektives und rechtsstaatliches Strafverfolgungssystem unterhält.

Der Staat »Palästina«, ein völkerrechtliches Fantasiegebilde, wird aber aufgrund des Beobachterstatus der Palästinensischen Autonomiebehörde bei den UN dennoch als Mitgliedsstaat beim IStGH betrachtet. Die USA und das Vereinigte Königreich haben das Vorgehen des IStGH umgehend beanstandet. Kritik kam auch aus Deutschland, Italien und Tschechien.

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Wie tief kann ein zur Wahrung von Menschenrechten verpflichteter Spruchkörper noch sinken, wenn demokratisch legitimierte Repräsentanten auf einer Ebene mit Anführern einer barbarisch und bestialisch mordenden, judenhassenden Mörderbande angeschuldigt werden? Was kann noch abwegiger sein, als einem von Terroristen angegriffenen und von seinem völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta Gebrauch machenden Staat Völkermord und vorsätzliches Aushungern von Zivilisten vorzuwerfen?

Keine Armee nimmt auf Kosten eigener Soldaten dermaßen Rücksicht auf Zivilisten in einem dicht besiedelten Kriegsgebiet wie die Israels. Humanitäre Hilfstransporte lässt Israel über zwei Grenzübergange ungehindert passieren.

Diplomatische Ghettoisierung

Die Intension ist evident. Während die Nazis während der Shoah Juden physisch in Ghettos pferchten, aushungerten und ermordeten, so gilt derselbe Hass heute dem jüdischen Staat und macht auch vor angesehenen internationalen Gremien nicht halt.

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Der IStGH reiht sich nunmehr in andere internationale, traditionell judenfeindliche Gremien ein und steht der UN-Generalversammlung, dem sogenannten UN-Menschenrechtsrat, der UNESCO und der UNRWA in Sachen Judenhass in nichts mehr nach.

Israel soll heute in ein diplomatisches und formaljuristisches Ghetto gezwängt werden, um es zu Konzessionen zu zwingen, welche zwingend zu einer existentiellen Bedrohung jüdischer Staatlichkeit führen.

Appell an Verbündete

Israel kann dieser Bedrohungslage nicht allein militärisch Herr werden. Die Israel bevorstehende diplomatische Krise, verbunden mit massiven Einschränkungen bei der Reisefreiheit seiner Politiker und der Wahrnehmung der repräsentativen Interessen des Staates, kann nur diplomatisch bewältigt werden.

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Israels Verbündete und die sich als solche gerierende sind nun gefragt. Die USA, ein Hauptfinanzier des IStGH, haben bereits mit finanziellen Konsequenzen aber auch Sanktionen gegen die verantwortlichen Richter und den Chefankläger gedroht, sollten die beantragten Haftbefehle erlassen werden.

Auch Deutschland steht hier in der Pflicht, sollte die – auch diplomatische – Existenz des Staates Israel tatsächlich noch Staatsraison sein. Es kann ein Zeichen setzen, seine Mitgliedschaft beim IStGH aussetzen und die Umsetzung etwaiger Haftbefehle gegen israelische Politiker verweigern.

Menachem Z. Rosensaft

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