Justiz

»Wir tolerieren keine Hassrede«

Foto: dpa

Für Facebook wird es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufwendiger, Nutzer wegen Verstößen gegen Regeln des Online-Netzwerks zu sperren. Die Betroffenen sind zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären.

Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. Zugleich hielt der BGH in zwei Urteilen am Donnerstag fest, dass Facebook bei Verstößen gegen die Plattform-Regeln in Deutschland weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren darf. (Az. III ZR 179/20 u.a.)

Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden »Gemeinschaftsstandards«, mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern will. Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar. In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Weil Facebook die Beiträge damals sperrte, ohne die Nutzer zu informieren, muss das Unternehmen sie nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war in den Nutzungsbedingungen keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte diese in dem Punkt deshalb für unwirksam.

Facebook begrüßte in einer ersten Reaktion die BGH-Feststellung, dass das Netzwerk grundsätzlich berechtigt sei, Inhalte nach eigenen Richtlinien zu entfernen und die betreffenden Nutzerkonten zu sperren. »Wir tolerieren keine Hassrede und setzen uns dafür ein, unzulässige Inhalte von Facebook zu entfernen«, betonte ein Sprecher. Man werde die BGH-Entscheidung »sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass wir weiterhin effektiv gegen Hassrede in Deutschland vorgehen können«.

Die Position des Gerichts hatte sich bereits bei der Verhandlung vergangene Woche abgezeichnet. Damals hatte der BGH-Anwalt Christian Rohnke als Vertreter von Facebook eine vorherige Anhörung vor Sperrungen als »vollständig unpraktikabel« bezeichnet. Tag für Tag gebe es Hunderte Fälle, und jede neue Beleidigung ermutige Gleichgesinnte.

In einem der Beiträge wurde den Angaben nach ein Video kommentiert, in dem eine Person mit Migrationshintergrund es ablehnt, von einer Polizistin kontrolliert zu werden. In dem Text hieß es unter anderem: »DIE WERDEN SICH HIER NIE INTEGRIEREN UND WERDEN AUF EWIG DEM STEUERZAHLER AUF DER TASCHE LIEGEN ... DIESE GOLDSTÜCKE KÖNNEN NUR EINES MORDEN ... KLAUEN ... RANDALIEREN ... UND GANZ WICHTIG ... NIE ARBEITEN.«

Im zweiten Fall hieß es in dem von Facebook gelöschten Beitrag unter anderem: »Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s!« Das BGH verbot es Facebook, die Klägerin für das Einstellen dieses Beitrags erneut zu sperren oder ihn zu löschen.

Die Richter sehen eine Kollision der Grundrechte der klagenden Nutzer und der Online-Plattform. Auf Seiten der Kläger sei dies die Freiheit zur Meinungsäußerung. Für Facebook gelte die Berufsausübungsfreiheit, durch die das Netzwerk grundsätzlich berechtigt sei, die Einhaltung von Kommunikationsstandards vorzuschreiben, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgingen.

Um einen Ausgleich der Interessen sicherzustellen, müsse sich die Plattform jedoch verpflichten, »den betreffenden Nutzer über die Entfernung eines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen«.

Internationale Holocaust Gedenkstätte

Rabbinerkonferenz weist Kritik an deutschen Yad-Vashem-Standorten zurück

Die geplanten Außenstellen von Yad Vashem in Deutschland stoßen auch auf Skepsis. Doch die Orthodoxe Rabbinerkonferenz warnt davor, die Arbeit der Gedenkstätte zum Gegenstand politischer Abrechnungen zu machen

 31.05.2026

TV-Tipp

»Robert Lembke - Wer bin ich?« -Doku-Drama über die TV-Legende

»Robert Lembke - Wer bin ich« ist ein kluger Film über Verdrängung, Volksbildung und das Schweigen einer TV-Legende über die eigene Vergangenheit

von Jan Lehr  31.05.2026

Literatur

»Sie verdichten, was zu zerfallen droht«

Die Schriftstellerin Yasmina Reza ist mit dem Frank-Schirrmacher-Preis 2026 ausgezeichnet worden. Wir dokumentieren die Laudatio von Christian Berkel

von Christian Berkel  31.05.2026

Zeitreise

Historische Frankfurter Judengasse wird virtuell erlebbar

In den Alltag von Jüdinnen und Juden im Jahr 1864 in Frankfurt am Main eintauchen, sich als Passant in der historischen Judengasse bewegen und mit Bewohnern sprechen: Das Jüdische Museum Frankfurt hat eine internetbasierte Zeitmaschine entwickelt

von Jens Bayer-Grimm  29.05.2026

TV-Tipp

Kultfilm »Harry und Sally« - immer wieder was fürs Herz

Die Komödie des vor Kurzem ermordeten Regisseurs Rob Reiner avancierte zum Kultfilm

von Jan Lehr  29.05.2026

Konzerte

Doja Cat kommt mit »Ma Vie World Tour« nach Hamburg und Berlin

Ihren Durchbruch feiert sie über SoundCloud, bevor sie mit dem viralen Hit »Mooo!« erstmals weltweite Aufmerksamkeit bekommt

 29.05.2026

Meinung

Kein Boykott – nur Abscheu

Die irische Schriftstellerin Sally Rooney möchte ihren neuesten Roman doch auf Hebräisch übersetzen lassen. Zuvor sortiert sie aber Israelis aus - und das Mitgefühl gleich mit

von Sabine Brandes  29.05.2026

Warnung

Steven Spielberg will keine KI nutzen

Der Filmemacher sieht einen Platz für KI in der Medizin und in der Forschung.

 28.05.2026

Geheimnisse & Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

von Imanuel Marcus  28.05.2026