Berlin

»Von hohem kulturhistorischen Wert«

Historische Akten des Frankfurter Auschwitz-Prozesses: Die Akten sollen ins UNESCO-Register »Memory of the World« aufgenommen werden. Foto: dpa

Dokumente des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses und die Constitutio Antoniniana sind für das Weltdokumentenerbe der UNESCO nominiert.

Wie die deutsche UNESCO-Kommission am Freitag in Bonn mitteilte, entscheidet die UN-Kulturorganisation auf einer Tagung vom 24. bis 27. Oktober in Paris über die Aufnahme. Insgesamt haben UNESCO-Mitgliedsstaaten 130 Dokumente für das Register des Weltdokumentenerbes vorgeschlagen.

nationalsozialisten Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 sei entscheidend für die umfassende Auseinandersetzung mit dem millionenfachen Mord der Nationalsozialisten gewesen, erklärte die deutsche UNESCO-Kommission. Die Prozessunterlagen und -tonbänder, die 454 Aktenbände umfassen, seien von hohem kulturhistorischen Wert. Sie werden im Hessischen Landesarchiv in Wiesbaden aufbewahrt.

Die zweite deutsche Nominierung ist die Constitutio Antoniniana, mit der der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 und 213 nach Christus allen freien Bewohnern des Imperium Romanum das römische Bürgerrecht verlieh. Die Constitutio Antoniniana sei das erste bekannte Dokument, das ein weitgefasstes Bürgerrecht dieser Art festhalte, erklärte die UNESCO-Kommission. Der Papyrus Gissensis I 40, der das einzige noch erhaltene Exemplar der Constitutio enthält, wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt.

netzwerk Das Weltdokumentenregister ist ein digitales Netzwerk mit Buchbeständen, Handschriften, Partituren sowie Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ziel ist es laut UNESCO, historische Dokumente zu sichern und zugänglich zu machen.

Das Register umfasst zurzeit 348 Dokumente, darunter Schriften von Martin Luther, die 21 Thesen der Solidarnosc, die Archive des Warschauer Ghettos und die Göttinger Gutenberg-Bibel. 22 der Eintragungen stammen aus Deutschland. epd

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