Leipzig

Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage gegen Gil Ofarim

Gil Ofarim Foto: imago/Future Image

Wegen der Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am 24. Oktober beginnen.

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Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht mehr öffentlich geäußert. Eine Stellungnahme seines Anwalts lag zunächst nicht vor. Ofarim wurde in München geboren, er ist der Sohn des 2018 gestorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim.

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ließ die Anklage unverändert zu. Das Gericht erteilte zudem einen sogenannten rechtlichen Hinweis, dass im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.

Das Landgericht geht außerdem davon aus, dass es wegen der besonderen Bedeutung des Falls zuständig für den Prozess ist. Es folgt damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

Ofarims Münchner Anwalt Alexander Stevens hatte im August kritisiert, dass die Anklage nicht zum Amtsgericht erhoben worden sei. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz einen »Schauprozess« anstreben könnte.

Das Landgericht teilte am Mittwoch darüber hinaus mit, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig noch eine weitere Anklage gegen Ofarim erhoben habe. Darin gehe es um falsche eidesstattliche Versicherung sowie Betrug und versuchten Betrug. Über die Eröffnung dieser Verfahren entschied das Gericht noch nicht.

Hintergrund der weiteren Anklage seien zwei Anträge auf einstweilige Verfügung, mit denen Ofarim gegen Presseveröffentlichungen vorgegangen sei. Darin soll er »wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video «viral gehen» solle, wobei er auch die – aus Sicht der Staatsanwaltschaft – unzutreffenden Äußerungen über die Worte des Hotelmitarbeiters wiederholt haben soll«, teilte das Gericht mit.

Entscheidung

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