geschichtspolitik

Rückkehr unter Bedingungen

Figurengruppe »Widerstandskämpfer« von Arndt Wittig in der Gedenkstätte Münchner Platz Foto: JA

Der Zentralrat der Juden hat angekündigt, in die Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zurückzukehren. Zumindest vorläufig. Dies teilte Generalsekretär Stephan J. Kramer Anfang dieser Woche in einem Brief an den Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, mit. »Eine dauerhafte Mitarbeit wird davon abhängen«, schreibt Kramer, »ob noch in der laufenden Legislaturperiode substanzielle Änderungen des Stiftungsgesetzes in Kraft treten werden.«

Gemeint ist das Gedenkstättenstiftungsgesetz, das der sächsische Landtag im April 2003 verabschiedet hatte. Darin hieß es: »Zweck der Stiftung (Sächsische Gedenkstätten; d. Red.) ist es, diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen ... zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern.« Der Zentralrat und diverse NS-Opferverbände sahen in den Formulierungen des Gesetzes eine Einebnung der Unterschiede zwischen dem NS-Völkermord und den Staatsverbrechen in der SBZ/DDR und beendeten daher im Januar 2004 unter Protest ihre Mitarbeit in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Laut Kramer wurde nun in Gesprächen zwischen Zentralrat und Staatskanzlei »Einvernehmen dahingehend erzielt ..., dass das Stiftungsgesetz in wichtigen Punkten einer Anpassung bedarf«. Die sächsische Landesregierung verpflichtet sich, noch in der laufenden Legislaturperiode einen entsprechenden Änderungsantrag nach Vorschlägen des Zentralrats in den Landtag einzubringen. Zu entscheiden haben dann letztlich die Abgeordneten.

Ein weiterer Streitpunkt war die Ernennung des DDR-Bürgerrechtlers Siegfried Reiprich, zuvor stellvertretender Direktor der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, zum neuen Geschäftsführer der Stiftung. NS-Opfergruppen werfen Reiprich vor, er würde den Schwerpunkt zu sehr auf die Aufarbeitung des DDR-Unrechts legen. In einem persönlichen Gespräch habe sich Kramer, wie es in seinem Brief heißt, von der »persönlichen Eignung« Reiprichs überzeugen können und »den Eindruck gewonnen, dass Herr Reiprich seinen Beitrag zur Versöhnung leisten will«. Das klingt zwar immer noch zurückhaltend, doch zeigt sich der Zentralrat zufrieden mit der gefundenen Lösung, die Arbeit der Stiftung schwerpunktmäßig aufzuteilen zwischen Reiprich, der sich um die Zeit nach 1945 kümmern, und seinem Stellvertreter Klaus-Dieter Müller, der sich vor allem den NS-Gedenkstätten widmen wird.

Müller, bis zu Reiprichs Arbeitsbeginn im Februar kommissarischer Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, begrüßt die Rückkehr des Zentralrats und unterstützt dessen Forderung nach Änderungen des Stiftungsgesetzes: »Beide Verfolgungsperioden darf man aufgrund der unterschiedlichen Dimensionen nicht in eins setzen.« Er betont allerdings: »Das hat die Stiftung auch nie gemacht.« Dies müsse nun auch im Gesetz so formuliert werden.

Skeptisch sieht Müller die Forderung nach getrennten Stiftungsbeiräten für die NS-Zeit und die SED-Diktatur. »Es gibt Gedenkstätten mit ›doppelter Vergangenheit‹, wie etwa den Münchner Platz in Dresden, der sowohl in der NS-Zeit als auch in der DDR bis 1956 Hinrichtungsstätte war. Für Stätten wie diese brauchen wir einen gemeinsamen Beirat.«

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