documenta

Justiz lehnt Ermittlungen ab

Das antisemitische Werk »People’s Justice« Foto: picture alliance/dpa

Nach den zahlreichen Antisemitismus-Eklats im Zusammenhang mit auf der documenta fifteen gezeigten Kunstwerken hat die Staatsanwaltschaft Kassel die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Es sei kein »Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat« gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit.

Nach eigenen Angaben war die Behörde von Amts wegen aufgrund der Medienberichterstattung über die Antisemitismusvorwürfe hinsichtlich der Werke »People’s Justice« des Künstlerkollektivs Taring Padi sowie des Werks »Guernica Gaza« der Künstlergruppe Eltiqa tätig geworden.

Auf dem großflächigen Banner von Taring Padi, das aufgrund der Vorwürfe kurz nach der Eröffnung der Kunstschau abgehängt worden war, waren massiv judenfeindliche Darstellungen zu sehen. Beim Polizeipräsidium Nordhessen und der Staatsanwaltschaft hätten sich zudem insgesamt 25 Personen beziehungsweise Institutionen gemeldet und Strafanzeigen erstattet.

Darin sei es im Wesentlichen um den Vorwurf gegangen, dass den betreffenden Kunstwerken antisemitischer beziehungsweise volksverhetzender Charakter beizumessen sei, hieß es. Neben den Künstlern hätten sich die Strafanzeigen auch gegen Organisatoren der Ausstellung und Verantwortliche der documenta fifteen, also Kuratoren und politisch Verantwortliche, darunter vor allem den früheren Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD), gerichtet.

In einer 20-seitigen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es unter anderem, der Umstand, dass das Großgemälde von Taring Padi bereits im Jahr 2002 im asiatischen Kulturraum entstanden sei und zuvor in anderen Ländern ausgestellt war, spreche »eher dagegen, dass ein Bezug zur inländischen jüdischen Bevölkerung intendiert war«, auch wenn sich Teile der hiesigen Bevölkerung - etwa in Deutschland lebende Juden - dem Staat Israel »aus nachvollziehbaren Gründen in besonderer Weise verbunden fühlen«, so die Behörde.

Auch eine Störung des öffentlichen Friedens sei kaum nachzuweisen. Zudem könne ein »Aufstacheln zum Hass« im Sinne der Volksverhetzung »in der bildlichen Darstellung (noch) nicht gesehen werden«, hieß es. Auch eine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen werde aus dem Werk von Taring Padi nicht hinreichend deutlich. Gleiches gelte auch für weitere Kunstwerke, gegen die sich die Anzeigen richteten.

Einer »verfolgbaren Beleidigung sowie auch einer Volksverhetzung« stehe zudem entgegen, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Künstlergruppe und Kuratoren »einem unvermeidbaren Verbotsirrtum« unterlegen seien, dass die Darstellungen von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt seien, da sie über Jahre hinweg weltweit an verschiedenen Orten ausgestellt wurden, »ohne dass es hierbei je zu strafrechtsrelevanten Beanstandungen oder auch nur Diskussionen« gekommen wäre, so die Staatsanwaltschaft.

Außerdem seien die Künstler und Kuratoren, gegen die sich die Anzeigen richteten, »ausnahmslos der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer«, die sich anlässlich der Kunstschau »lediglich vorübergehend in der Bundesrepublik aufgehalten haben und die aus einem völlig anderen Kulturkreis stammen«, dessen Rechtssystem mit hiesigen Regularien nicht vergleichbar sei. Die documenta gilt neben der Biennale in Venedig als wichtigste Ausstellung für Gegenwartskunst. dpa/ja

Zahl der Woche

68 Prozent

Fun Facts und Wissenswertes

 13.10.2026

Glosse

Der Rest der Welt

Virale Selbstverliebtheit oder Wie das gute alte Kochbuch verdrängt wurde

von Nicole Dreyfus  13.10.2026

Interview

»Ich bin keine Maschine«

Der Pianist Igor Levit über sein neu gegründetes Musiklabel, einen 16-Stunden-Auftritt und jüdische Witze

von Christine Schmitt  13.10.2026

TV-Tipp

Brillanter Anthony Hopkins glänzt in »One Life«

Leider erst nächtens zeigt das ZDF ein biografisches Drama über den Briten Nicholas Winton, der 1939 Kindertransporte von Prag nach London organisierte und damit mehrere hundert Kinder vor den Nazis rettete

von Jan Lehr  13.10.2026

Glosse

Wir stehen zum Existenzrecht Pakistans!

Absurder als im rot-rot-grünen Berlin wird’s nicht mehr

von Philip Fabian  13.10.2026

Replik

Einspruch, euer Ehren!

Der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ging in diesem Jahr an Philippe Sands. Ausgerechnet ein Mann, dessen Autorität auf juristischer Präzision und universellen Maßstäben gründet, nimmt es mit dem Völkerrecht erstaunlich ungenau

von Leeor Engländer  13.10.2026

Medien

Israel verweigert »taz«-Korrespondentin Arbeitsvisum

Diaspora-Ministerium: »Antiisraelische Akteure und diejenigen, die Israel verleumden, sollten keinen Fuß in das Land setzen«

 13.10.2026

Erinnerungen einer deutschen Jüdin

Rabbinertochter und Gynäkologin

Rahel Straus: Eine Frauenärztin kämpfte Anfang des 20. Jahrhunderts gegen den Paragrafen 218

von Ellen Presser  13.10.2026

Noa Yedlin

Wenn das falsche Buch zum richtigen wird

»Romance« als Erfolgsrezept: Die israelische Autorin nimmt »ernste« Literatur und das Geschäft damit aufs Korn

von Nicole Dreyfus  13.10.2026