Restitution

Keine Rückgabe des Welfenschatzes empfohlen

Teil des Welfenschatzes: ein Sirenen-Aquamanile (um 1230) und ein Löwen-Aquamanile Foto: dpa

Die Limbach-Kommission hat im Fall des sogenannten Welfenschatzes eine Empfehlung ausgesprochen. Nach Prüfung der umfangreichen Unterlagen und Anhörung der Rechtsvertreter der Parteien sei man der Auffassung, dass es sich bei dem Verkauf nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt hat.

Die Kommission könne daher »eine Rückgabe des Welfenschatzes an die Erben der vier Kunsthändler und etwaige weitere frühere Miteigentümer nicht empfehlen«, heißt es in einer am Donnerstag durch die Magedeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste von Bund und Ländern verbreiteten Erklärung.

Die Empfehlung der Limbach-Kommission ist rechtlich nicht verbindlich. Das Gremium unter Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Jutta Limbach, befasst sich mit strittigen Rückübereignungsfällen aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Reaktion Die Kommission habe eine Empfehlung in einem hoch komplexen und sehr außergewöhnlichen Fall ausgesprochen, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) in Berlin. Das Gremium habe in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass es sich stets für die berechtigten Interessen der Verfolgten des Naziregimes und deren Erben einsetze. »Ich hoffe, dass die Empfehlung auch von Seiten der jüdischen Erben angenommen wird«, sagte Grütters.

Markus Stötzel und Mel Urbach, die Anwälte der Anspruchsteller, erklärten: »Die Entscheidung der Limbach Kommission macht betroffen und ist für uns und unsere Mandanten, wie auch für diejenigen im In- und Ausland, welche die Details der Geschichte des Welfenschatz kennen, nicht nachvollziehbar.«

Stiftungs-Präsident Hermann Parzinger begrüßte die Empfehlung und betonte, die Stiftung habe in jahrelanger intensiver Provenienzforschung zum Welfenschatz die Ankaufsumstände genauestens geprüft. »Dem Ergebnis dieser Prüfung ist die Beratende Kommission gefolgt. Sie sieht die Voraussetzungen für eine Rückgabe gemäß den Washingtoner Prinzipien in diesem Fall nicht gegeben«, sagte Parzinger. Bedeutsam sei auch, dass die Empfehlung der Kommission etwaige weitere frühere Miteigentümer einschließe.

Preussen-Stiftung
Der mittelalterliche Kirchenschatz befindet sich im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und wird heute auf einen Wert von knapp 400 Millionen Euro auf dem Kunstmarkt geschätzt. Eine jüdische Erbengemeinschaft fordert die Rückgabe. Der Verkauf von Teilen der Sammlung durch ein jüdisches Händlerkonsortium im Jahr 1935 an den preußischen Staat war nach Auffassung der Erben nicht freiwillig erfolgt.

Die Preußen-Stiftung steht auf dem Standpunkt, dass der Verkauf des Welfenschatzes nicht unter Zwang stattfand, auch wenn es sich bei den Verkäufern um Juden handelte. Das Händler-Konsortium hatte 1929, kurz vor dem weltweiten Börsenkrach, die 82 Einzelexponate für 7,5 Millionen Reichsmark vom Welfenhaus erworben.

Objekte 40 Stücke konnten schließlich an verschiedene Museen und Privatleute vor allem in den USA veräußert werden. 1935 kaufte der preußische Staat, Träger der Berliner Museen, die verbliebenen 42 Teile des Schatzes für 4,25 Millionen Reichsmark. Zwei weitere Objekte wurden wenig später hinzugekauft.

Zu dem Schatz gehören kostbare Goldschmiedearbeiten aus dem Mittelalter. Es handelte sich einst um den Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius im niedersächsischen Braunschweig. Seit dem 17. Jahrhundert war die Sammlung im Besitz des Welfenhauses. ja/epd

Medien

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