Im Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller sollte heute das Urteil fallen. Nach wenigen Minuten ist der Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller am Amtsgericht Leipzig jedoch vertagt worden.
Eine Zeugin war nicht erschienen, deren Aussage sowohl für das Gericht als auch die Verteidigung wichtig sind. Das Verfahren wird nun am 23. August fortgesetzt.
Laut Staatsanwaltschaft Leipzig soll die 36-Jährige Melanie Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben.
Die Anklagebehörde wirft der 36-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Heute ist vor dem Amtsgericht Leipzig zunächst eine Zeugin geladen. Anschließend werden die Plädoyers und auch noch das Urteil erwartet.
Zudem geht es um Drogenbesitz, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.
Auftritte auf Mallorca
Zum Prozessauftakt hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch, hatte ihr Verteidiger erklärt.
Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Sie muss nach Angaben des Richters am Dienstag nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von »Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!« und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf. dpa