NS-Raubkunst

Gericht entscheidet gegen Jüdische Gemeinde

Foto: dpa

Im Erbstreit um die Sammlung des Baden-Badener Kunstsammlers Ernst Gallinek (1865-1940) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe letztinstanzlich gegen eine Jüdische Gemeinde und zugunsten der Familiennachkommen entschieden.

Die Nationalsozialisten hatten die Porzellan-Sammlung sowie Ölgemälde und Wandteppiche 1940 nicht an den vom Gallinek bestimmten Erben übergeben, sondern beschlagnahmt. Daraufhin gingen die Kunstgegenstände an das Landesmuseum Karlsruhe.

RÜCKGABE Das Museum strebt seit 2008 eine Rückgabe der als Raubkunst unrechtmäßig in die eigene Sammlung gekommenen Kunstwerke an. Dabei musste in dem Fall zunächst geklärt werden, wer der Erbe ist.

Das letztinstanzliche Urteil kann nicht angefochten werden.

Sowohl die in den USA lebenden Nachfahren des Kunstsammlers als auch eine Jüdische Gemeinde in Deutschland meldeten ihre Ansprüche an. Das OLG entschied am Mittwoch nun zugunsten der US-Erben. Das Urteil kann nicht angefochten werden.

KLARHEIT Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst teilte auf Anfrage mit, das Rückgabeverfahren werde nun auf Basis des Gerichtsurteils »zügig« begonnen. Man sei froh über die nun geschaffene Klarheit.

Der Sammler verfügte, sein Erbe der Jüdischen Gemeinde zur Unterstützung hilfsbedürftiger Juden zu überlassen.

Hintergrund des Streits war eine Formulierung im Testament. Der Sammler verfügte, sein Erbe der Jüdischen Gemeinde zur Unterstützung hilfsbedürftiger Juden zu überlassen, »da mein Neffe nach New York ausgewandert ist«.

NS-ZEIT Das OLG leitete aus diesem Passus ab, dass es der eigentliche Wille des Erblassers gewesen sei, den Neffen zu beerben. Gallinek sei bewusst gewesen, dass die Nationalsozialisten niemals zugelassen hätten, seine Sammlung außer Landes zu bringen. Nur deshalb habe er die Formulierung zugunsten der Jüdischen Gemeinde eingefügt.

Das Gericht betonte, Gallinek hätte den Nachtrag zugunsten der jüdischen Gemeinde nicht geschrieben und es bei der Vererbung an seinen Neffen belassen, wenn er gewusst hätte, dass dieser nach dem Ende des NS-Regimes die Erbschaft hätte antreten können. Der Neffe des Sammlers starb 1982 in den USA. Das Oberlandesgericht sprach die Kunstkollektion nun seinen Erben zu.  kna/ja

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