NS-Raubkunst

Gericht entscheidet gegen Jüdische Gemeinde

Foto: dpa

Im Erbstreit um die Sammlung des Baden-Badener Kunstsammlers Ernst Gallinek (1865-1940) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe letztinstanzlich gegen eine Jüdische Gemeinde und zugunsten der Familiennachkommen entschieden.

Die Nationalsozialisten hatten die Porzellan-Sammlung sowie Ölgemälde und Wandteppiche 1940 nicht an den vom Gallinek bestimmten Erben übergeben, sondern beschlagnahmt. Daraufhin gingen die Kunstgegenstände an das Landesmuseum Karlsruhe.

RÜCKGABE Das Museum strebt seit 2008 eine Rückgabe der als Raubkunst unrechtmäßig in die eigene Sammlung gekommenen Kunstwerke an. Dabei musste in dem Fall zunächst geklärt werden, wer der Erbe ist.

Das letztinstanzliche Urteil kann nicht angefochten werden.

Sowohl die in den USA lebenden Nachfahren des Kunstsammlers als auch eine Jüdische Gemeinde in Deutschland meldeten ihre Ansprüche an. Das OLG entschied am Mittwoch nun zugunsten der US-Erben. Das Urteil kann nicht angefochten werden.

KLARHEIT Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst teilte auf Anfrage mit, das Rückgabeverfahren werde nun auf Basis des Gerichtsurteils »zügig« begonnen. Man sei froh über die nun geschaffene Klarheit.

Der Sammler verfügte, sein Erbe der Jüdischen Gemeinde zur Unterstützung hilfsbedürftiger Juden zu überlassen.

Hintergrund des Streits war eine Formulierung im Testament. Der Sammler verfügte, sein Erbe der Jüdischen Gemeinde zur Unterstützung hilfsbedürftiger Juden zu überlassen, »da mein Neffe nach New York ausgewandert ist«.

NS-ZEIT Das OLG leitete aus diesem Passus ab, dass es der eigentliche Wille des Erblassers gewesen sei, den Neffen zu beerben. Gallinek sei bewusst gewesen, dass die Nationalsozialisten niemals zugelassen hätten, seine Sammlung außer Landes zu bringen. Nur deshalb habe er die Formulierung zugunsten der Jüdischen Gemeinde eingefügt.

Das Gericht betonte, Gallinek hätte den Nachtrag zugunsten der jüdischen Gemeinde nicht geschrieben und es bei der Vererbung an seinen Neffen belassen, wenn er gewusst hätte, dass dieser nach dem Ende des NS-Regimes die Erbschaft hätte antreten können. Der Neffe des Sammlers starb 1982 in den USA. Das Oberlandesgericht sprach die Kunstkollektion nun seinen Erben zu.  kna/ja

Gastbeitrag

Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum schweigt ihr?

Jan Grabowski fragt die deutschen Historiker, warum sie es unwidersprochen stehen lassen, wenn ein Holocaust-Experte für seine Forschungsarbeit diskreditiert wird

von Jan Grabowski  21.12.2025

Film

Spannend, sinnlich, anspruchsvoll: »Der Medicus 2«

Nach zwölf Jahren kommt nun die Fortsetzung des Weltbestsellers ins Kino

von Peter Claus  21.12.2025

Glosse

Das kleine Glück

Was unsere Autorin Andrea Kiewel mit den Produkten der Berliner Bäckerei »Zeit für Brot« in Tel Aviv vereint

von Andrea Kiewel  20.12.2025

Aufgegabelt

Apfel-Beignets

Rezept der Woche

von Katrin Richter  20.12.2025

Glosse

Der Rest der Welt

Ab jetzt nur noch mit Print-Abo oder Es gibt viele Gründe, auf 2026 anzustoßen

von Katrin Richter  20.12.2025

Musik

Louis-Lewandowski-Festival hat begonnen

Der Komponist Louis Lewandowski hat im 19. Jahrhundert die jüdische Synagogenmusik reformiert. Daran erinnert bis Sonntag auch dieses Jahr ein kleines Festival

 18.12.2025

Geheimnisse & Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

von Bettina Piper, Imanuel Marcus  18.12.2025

Ausstellung

Pigmente und Weltbilder

Mit »Schwarze Juden, Weiße Juden« stellt das Jüdische Museum Wien rassistische und antirassistische Stereotype gleichermaßen infrage

von Tobias Kühn  18.12.2025

Kulturkolumne

Vom Nova-Festival zum Bondi Beach

Warum ich keine Gewaltszenen auf Instagram teile, sondern Posts von israelischen Künstlern oder Illustratorinnen

von Laura Cazés  18.12.2025