Die Beratende Kommission für die Rückgabe von NS-Raubkunst hat sich vermittelnd in die Auseinandersetzung um ein Gemälde des Malers Hans von Marees eingeschaltet. Es stammt von 1859, trägt den Titel »Ulanen auf dem Marsch« und befindet sich derzeit im Besitz der in München ansässigen Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
Wie die Kommission am Montag in Magdeburg mitteilte, empfiehlt sie den Staatsgemäldesammlungen, das Kunstwerk an die Erbin von Max Stern, die Dr. and Mrs. Max Stern Foundation, zu restituieren. Vorausgegangen war eine Anhörung beider Parteien am 25. Juni dieses Jahres.
bedingungen Die Rückgabe soll jedoch unter zwei Bedingungen geschehen, wie es weiter heißt. So rät die Kommission einerseits dazu, dass sich die Foundation verpflichte, das Gemälde innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht zu veräußern. Denn dann könne das Werk im Fall des Nachweises eines Primärgeschädigten an diesen restituiert werden.
Sollte sich indes nachträglich herausstellen, dass der Verkauf des betroffenen Bildes oder vergleichbare Bilderverkäufe im Juni 1936 mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus zustande gekommen wären, hätte dies ebenfalls Konsequenzen. So sollte sich die Foundation bei einer solchen Faktenlage verpflichten, das Werk an die Staatsgemäldesammlungen zurückzugeben.
Stern starb laut Mitteilung 1987 im Alter von 83 Jahren. Er hinterließ seinen verbleibenden Besitz der wohltätigen Stern Foundation. Nach dem Studium der Kunstgeschichte hatte er ab 1928 in der angesehenen Kunstgalerie seines Vaters Julius Stern in Düsseldorf zunächst mitgearbeitet und sie dann nach dem Tod des Vaters 1934 als Alleineigentümer weiter betrieben.
diskriminierung Ab Beginn der NS-Herrschaft war er als jüdischer Kunsthändler zunehmender Diskriminierung ausgesetzt. Die deutsche Staatsbürgerschaft wurde ihm 1939 aberkannt. Er emigrierte über London nach Kanada.
Das Marees-Bild »Ulanen auf dem Marsch« wurde von Stern am 24. Juni 1936 an Daniel Wermecke verkauft. Ob Stern Eigentümer des Werks war oder ob er es als Kommissionsware, also in eigenem Namen, aber für Rechnung des eigentlichen Eigentümers, verkauft habe, habe bisher nicht geklärt werden können, heißt es. kna