NS-Raubkunst

Die Kunst des Aussitzens

Positive Ausnahme: Das Staatliche Museum Schwerin bereitet die Ausstellung »Kunstraub – Raubkunst« vor (2014). Foto: picture alliance / ZB

Kinder lernen früh, dass man die Sachen anderer nicht ohne zu fragen nehmen darf. Das nennt man »stehlen«, und dafür kriegt man Ärger. Im Sandkasten sind die Besitzverhältnisse ja meist übersichtlich: Kind A klaut das Förmchen von Kind B. Wird es erwischt, schreiten Erwachsene strafend ein, und es muss das Förmchen zurückgeben. So weit, so einfach.

Als Erwachsene trösten wir uns gerne damit, dass nicht alles so einfach sei wie im Sandkasten. So diskutiert beispielsweise die Kulturwelt regelmäßig darüber, wie die demokratischen, der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten europäischen Staaten mit ihrer Raubkunst umgehen sollen.

VERPFLICHTUNGEN Wie auch im vergangenen Jahr: Damals wurde eine neue Debatte um Raubkunst entfacht, dieses Mal um Kolonialkunst. Europäische Museen beherbergen seit dem 19. Jahrhundert unvorstellbar große Bestände an Artefakten aus Afrika, Asien und Ozeanien. Sie wurden den Menschen, die sie geschaffen hatten, meist in unübersichtlichen politischen Verhältnissen und mit Gewalt geraubt. Als Kolonialmächte fühlten sich die Europäer in diesen Ländern an keinerlei Verpflichtungen gebunden und nahmen, was sie ansprechend fanden, mit nach Hause.

Die Museen sollten aktiv nachweisen müssen, dass ihre Bestände frei von Raubkunst sind.

Die Frage nach einem fairen Ankauf von Kunstwerken stellte sich in der Zeit nationalistischen Wahnsinns folglich nicht. Diese Kunstbestände haben beide Weltkriege überstanden. Nicht ohne Einbußen, versteht sich. Dennoch sind die Sammlungen heute noch so groß, dass das Thema der Restitution aktueller ist denn je – es ist ein permanentes Hintergrundgeräusch.Bisher kümmerte man sich vor allem um Restitutionsansprüche von jüdischen Familien, deren Besitz von den Nazis geraubt wurde.

An der Spitze des Kampfes für die Restitution geraubter Kunst aus jüdischem Besitz: der Zentralrat der Juden, die Jewish Claims Conference und Ronald S. Lauder, Präsident des World Jewish Congress, der auch kürzlich wieder die deutsche Regierung daran erinnerte, dass diese zu wenig unternimmt. Auf das Fehlen greifbarer Ergebnisse angesprochen, zucken deutsche Politiker jedoch nur mit den Schultern, als ob gute Forschung in einem Zeitraum von 20 Jahren (seit den Washingtoner Abkommen) zu viel verlangt wäre.

ANSPRÜCHE Was Politiker wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterschlagen: Sie haben es versäumt, dieses Thema personell und logistisch richtig auszustatten. Die für die Provenienzforschung zuständige Limbach-Kommission ist ein Papiertiger: Sie betont stets, ausschließlich beratend zwischen Kläger und Angeklagten zu agieren. Und: Die Kommission wird erst aktiv, wenn beide Seiten, also Kind A und Kind B, der Untersuchung der Besitzverhältnisse zustimmen. Doch anders als im Sandkasten geht es hier nicht um gleichwertige Seiten, die zufällig in einen Streit geraten sind. Bei diesen Restitutionsfragen geht es um Erben von jüdischen Opfern der Nazis auf der einen und den meist staatlich getragenen Museen auf der anderen Seite.

Diejenigen sollten ins Visier genommen werden, die heute Verwalter des Raubgutes aus ehemals jüdischem Besitz sind.

In der Frage der sogenannten Kolonialkunst sind es nicht Einzelpersonen und Familien, sondern souveräne Staaten, die Restitution verlangen. Und auch hier reagieren die Museen mit gewohnter Abwehr: Die klagenden Länder seien gar nicht dafür ausgestattet, diese Werke angemessen zu behandeln. Darauf kann man nur polemisch antworten: Selbst wenn die Nachkommen die Werke ihrer Vorfahren bei sich im Badezimmer aufstellen sollten: Es ginge die Museen, denen die Kunstwerke nachweislich nicht gehören, nichts an.

Was ist nun der Plan? Wie konnte es passieren, dass 20 Jahre nach dem Washingtoner Abkommen kein System existiert, das die Museen, Angeklagte und Ankläger gleichermaßen für die Klärung dieser Fragen nutzen können?

BEWEISLASTUMKEHR Sowohl bei Fragen der Restitution der von Nazis geraubten Kunst aus jüdischem Besitz als auch der Kolonialkunst findet in der deutschen Debatte eine Beweislastumkehr statt: Nicht die Erben der Beraubten sollten dazu gezwungen werden, für sehr viel Geld und mit wahnsinnigem Aufwand selbst nachzuweisen, dass die Werke im Besitz ihrer Vorfahren waren. Stattdessen sollten diejenigen ins Visier genommen werden, die heute Verwalter des Raubgutes sind.

Die deutschen Museen wähnen sich offenbar in Sicherheit und spüren keinen Druck – weder von der Politik noch von den Besuchern.

Erste Anzeichen dafür gibt es: Monika Grütters verkündete bei der großen Konferenz zur Provenienzforschung im November 2018 nicht ohne Stolz, man werde – und das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen – einen »Help-Desk für NS-Opfer« einrichten. Anträge können demnach zukünftig nicht nur auf Deutsch, sondern auch in anderen Sprachen gestellt werden. Darüber hinaus hat die Ministerin ihr Unverständnis für die Verweigerung der Museen gegenüber Provenienzforschung zum Ausdruck gebracht und mögliche Sanktionen angedroht.

STRUKTUREN Hier gibt es allerdings ein Problem. Seit preußischer Zeit ist es die Aufgabe eines Museums, seine jeweilige Sammlung zu pflegen und zu bewahren. Ohne Sammlung kein Museum. Warum sollte sich dann ein Museumsleiter für Restitution einsetzen? Die ewig unterfinanzierten Kulturinstitutionen machen ihren Umsatz nicht zuletzt mit großen Werken der klassischen Moderne und der Kolonialkunst. Bei der Raubkunst der Nazis gilt, was von jeher bei der »Wiedergutmachung« an Juden gilt: Die Zeit arbeitet gegen die Erben – und für die Verwalter.

Bei der Kolonialkunst hingegen geht es mittlerweile nicht mehr nur um Erben, sondern um nationale Identitäten. Die Museumsleiter jedenfalls lehnen sich mit verschränkten Armen erst einmal zurück, erläutern in alle Richtungen die Gründe, warum die Rückgabe »so einfach« nicht geht, und warten ab. Was soll schon passieren, wenn sie ihre Sammlung nicht auf den Prüfstand stellen? Nicht viel – denn die Förderung von Kunst und Kultur und damit der Kulturinstitution ist Ländersache und das Staatsministerium von Monika Grütters nur zu 13 Prozent an der Finanzierung von Institutionen und Projekten beteiligt.

Die Erinnerung an die Schoa erschöpft sich nicht mit netten Worten und Gedenkveranstaltungen.

Das Interesse deutscher Kunstinstitutionen an der Restitution möglicher Raubkunst hat sich schon immer stark in Grenzen gehalten. Die deutschen Museen wähnen sich offenbar in Sicherheit und spüren keinen Druck – weder von der Politik noch von den Besuchern. Wie so oft müssen die Juden in Deutschland selbst klarstellen, dass die Erinnerung an die Schoa nicht mit netten Worten und Gedenkveranstaltungen erschöpft ist. Es wird Zeit, dass eine starke deutsch-jüdische Stimme gegenüber dem Kulturbetrieb für die Belange der Erben einsteht. Eine Stimme, die regelmäßig an die Pflichten der Restitution erinnert.

Niemand gibt das geklaute Förmchen gerne und freiwillig wieder her. Doch Digitalisierung, internationale Vernetzung und wachsame Erben mit ihren Interessenvertretern werden die Museen zwangsläufig einholen. Verstecken war noch nie ein nachhaltiges Prinzip. Die Besitzer von Raubkunst werden sich diesem Thema stellen müssen – mehr als 75 Jahre nach dem Holocaust hoffentlich früher als später.

Die Autorin ist promovierte Kunsthistorikerin und Referentin für Kultur beim Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein.

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