Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung die Herausgabe von im Nationalsozialismus geraubten Kunstwerken an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben erleichtern. Ein am Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf sieht unter anderem einen Auskunftsanspruch gegenüber Personen vor, die NS-Raubkunst in Verkehr bringen. Das betrifft zum Beispiel Angaben über Käufer, Verkäufer oder andere Hinweise zu Herkunft und Verbleib des Kunstwerks. Zudem soll es Eigentümern von NS-Raubkunst schwerer gemacht werden, mit Verweis auf Verjährungsfristen eine Herausgabe zu verhindern.
Bis heute sind viele wertvolle Kunstwerke, die unter dem Nazi-Regime zumeist jüdischen Eigentümern entwendet wurden, nicht zurückgegeben. Vielfach habe das damit zu tun, dass der Verbleib ungeklärt sei, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es liege aber auch daran, dass es das Recht schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen.
Der Gesetzentwurf von Buschmann, Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht auch vor, dass für juristische Klärungen einer Herausgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts künftig erstinstanzlich Landgerichte statt Amtsgerichte zuständig sein sollen. Damit solle der Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden. Zudem soll in Frankfurt am Main ein besonderer Gerichtsstand für Fälle von NS-Raubkunst eingerichtet werden, weil die Stadt insbesondere für Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen ist. Unabhängig davon, wo der Beklagte ansässig ist, können damit Klagen in jedem Fall dort erhoben werden.
Eine weitere rechtliche Änderung sieht der Entwurf für die Rückerstattung staatlicher Schadensersatzleistungen vor: Sie sollen grundsätzlich zurückgezahlt werden, wenn der so entschädigte Eigentümer den Vermögensgegenstand wiederbekommt.
Der Gesetzentwurf ist nach Angaben des Justizministeriums am Mittwoch an Länder und Verbände versandt worden. Sie können bis zum 15. Mai Stellung zu den Plänen nehmen. epd