Der Bund hat eine von den Nationalsozialisten veräußerte Maria-Magdalena-Skulptur an die Erben der Vorbesitzer zurück übergeben. »Die Rückgabe an die rechtmäßigen Erben ist ein wichtiger Schritt bei der Anerkennung des Leides der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und bei der immerwährenden Aufgabe, den NS-Kunstraub rückhaltlos aufzuklären«, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) dazu am Freitag in Berlin.
Die rechtmäßigen Besitzer der dem italienischen Künstler Andrea della Robbia (1435–1525) zugeschriebene Standfigur sind demnach die Erben der vom NS-Regime verfolgten Inhaber der früheren Kunsthandlung A. S. Drey in München.
FORSCHUNGEN Die Marienfigur wurde den Angaben zufolge erst im Februar diesen Jahres vom italienischen Kulturminister an Grütters übergeben, nachdem bei Forschungen der ursprüngliche Münchner Besitzer der Skulptur ermittelt worden war. Die jüdischen Besitzer der Kunsthandlung A. S. Drey waren 1935 vom NS-Regime zur Aufgabe ihrer Firma gezwungen worden; ihre Kunstwerke wurden zugunsten des Dritten Reiches verkauft. Nach Ende des Krieges übergaben die Alliierten die Statue zunächst an Italien, nachdem sie ermittelt hatten, dass das Kunstwerk 1941 dort für die Sammlung von Hermann Göring erworben worden war.
Grütters bezeichnete den Fall als gutes Beispiel für die internationale Zusammenarbeit. »Er zeigt, dass sich unsere Anstrengungen lohnen und wir in unseren Bemühungen auch weiterhin nicht nachlassen dürfen; das sind wir den Opfern der Nationalsozialisten und ihren Angehörigen schuldig.«
Die Kunstverwaltung des Bundes erforscht den Angaben zufolge die Herkunft der Kulturgüter des Bundes insbesondere im Hinblick auf im Nationalsozialismus erfolgte unrechtmäßige Entziehungstatbestände und übergibt ermittelte Raubkunst an die Nachfolger der früheren Eigentümer. Die Forschungsergebnisse der Kunstverwaltung werden in der Provenienzdatenbank des Bundes veröffentlicht. kna