Bundesverfassungsgericht

Broder muss keine Entschädigung zahlen

Broder hatte die ZDF-Journalistin als »das kleine Luder vom Lerchenberg« bezeichnet. Foto: Marco Limberg

Obwohl er die ehemalige Kulturzeit-Moderatorin Tina Mendelsohn als »Luder vom Lerchenberg« bezeichnet hat, muss der Autor und Publizist Henryk M. Broder keine Entschädigung zahlen. Zwar habe Broder der Journalistin gegenüber eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit (AZ: 1 BvR 2194/15).

Eine Geldentschädigung könne allerdings nur dann zugebilligt werden, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden könne, so das Gericht weiter. Broder hatte zuvor bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

debatte Hintergrund des Rechtsstreits war eine Antisemitismus-Debatte im Jahr 2012. Nach mehreren Kolumnen des »Spiegel«-Journalisten Jakob Augstein zur Politik Israels hatte Broder diesen als »lupenreinen Antisemiten« bezeichnet. Die kontroverse Debatte war auch Thema in der 3sat-Sendung Kulturzeit.

Moderatorin Tina Mendelsohn hatte Broder daraufhin in ihrer Moderation als »armen Mann« bezeichnet, der sich als »Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung« zur Verfügung gestellt habe.

Broder bezeichnete die ZDF-Journalistin daraufhin auf dem Blog achgut.com als »das kleine Luder vom Lerchenberg«. Sie müsse ihr Köpfchen zur Seite neigen, »damit der Verstand sich in einer Ecke konzentrieren kann«. Zudem bezeichnete er Mendelsohn als »delirierende Hausfrau«.

geldentschädigung Die Moderatorin sah damit ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte eine Geldentschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lehnte diese ab. Broder habe bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Wegen der fehlenden Wiederholungsgefahr sei dies ausreichend. Das Bundesverfassungsgericht hielt diese Einschätzung für verfassungsrechtlich vertretbar.

Die Äußerungen Broders seien zwar nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Allerdings habe es sich hier um eine scharf geführte Diskussion gehandelt. Kommerziellen Nutzen habe Broder aus der Veröffentlichung nicht ziehen wollen. Auch habe der Blogbeitrag mit insgesamt 6000 Aufrufen kein großes Interesse nach sich gezogen. epd

Oscars 2026

Timothée Chalamet muss warten

»Marty Supreme« war der überraschende Verlierer des Abends. Aber nach dem großen Mischpoche-Fest im Vorjahr gab es einen großen und viele kleine Erfolge für die jüdischen Filmfans

von Sophie Albers Ben Chamo  16.03.2026

Serie

Sarah Michelle Gellar: »Buffy«-Neuauflage abgesagt

Die Schauspielerin wendet sich in einem Video an ihre Fans, um sie über den Stopp des Projektes zu informieren

 15.03.2026

TV-Tipp

Fast rundes Alterswerk

Der rbb zeigt »Ein Glücksfall«, den 50. Film von Woody Allen

von Kira Taszman  15.03.2026

Philosophie

Ende einer Epoche und Auftrag

Jürgen Habermas ist im Alter von 96 Jahren gestorben. Zum Tod des renommierten Denkers ein Nachruf aus jüdischer Sicht

von Johannes Heil  15.03.2026

Zahl der Woche

615,5 Kilo

Fun Facts und Wissenswertes

von Katrin Richter  15.03.2026

Geheimnisse und Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

 15.03.2026

Jürgen Habermas

Die Macht des Arguments

Meisterdenker und öffentlicher Intellektueller – in beiden Rollen höchstes Ansehen zu genießen, gelingt nur wenigen. Jürgen Habermas war einer von ihnen. Nun ist der Philosoph mit 96 Jahren gestorben.

von Sandra Trauner  14.03.2026

Berlin

Wirbel um Weimer: Regierung weist Rücktrittsforderung zurück

Erst gab es Debatten über Antisemitismus auf der Berlinale, jetzt über den Buchhandlungspreis: Die Bundesregierung stellt sich hinter ihren Kulturstaatsminister Wolfram Weimer

von Julia Kilian, Verena Schmitt-Roschmann, Sabrina Szameitat, Silke Sullivan  12.03.2026

Aufgegabelt

Kräuter-Hühnersuppe mit Hawaij

Rezepte und Leckeres

von Katrin Richter  12.03.2026