Bundesverfassungsgericht

Broder muss keine Entschädigung zahlen

Broder hatte die ZDF-Journalistin als »das kleine Luder vom Lerchenberg« bezeichnet. Foto: Marco Limberg

Obwohl er die ehemalige Kulturzeit-Moderatorin Tina Mendelsohn als »Luder vom Lerchenberg« bezeichnet hat, muss der Autor und Publizist Henryk M. Broder keine Entschädigung zahlen. Zwar habe Broder der Journalistin gegenüber eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit (AZ: 1 BvR 2194/15).

Eine Geldentschädigung könne allerdings nur dann zugebilligt werden, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden könne, so das Gericht weiter. Broder hatte zuvor bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

debatte Hintergrund des Rechtsstreits war eine Antisemitismus-Debatte im Jahr 2012. Nach mehreren Kolumnen des »Spiegel«-Journalisten Jakob Augstein zur Politik Israels hatte Broder diesen als »lupenreinen Antisemiten« bezeichnet. Die kontroverse Debatte war auch Thema in der 3sat-Sendung Kulturzeit.

Moderatorin Tina Mendelsohn hatte Broder daraufhin in ihrer Moderation als »armen Mann« bezeichnet, der sich als »Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung« zur Verfügung gestellt habe.

Broder bezeichnete die ZDF-Journalistin daraufhin auf dem Blog achgut.com als »das kleine Luder vom Lerchenberg«. Sie müsse ihr Köpfchen zur Seite neigen, »damit der Verstand sich in einer Ecke konzentrieren kann«. Zudem bezeichnete er Mendelsohn als »delirierende Hausfrau«.

geldentschädigung Die Moderatorin sah damit ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte eine Geldentschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lehnte diese ab. Broder habe bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Wegen der fehlenden Wiederholungsgefahr sei dies ausreichend. Das Bundesverfassungsgericht hielt diese Einschätzung für verfassungsrechtlich vertretbar.

Die Äußerungen Broders seien zwar nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Allerdings habe es sich hier um eine scharf geführte Diskussion gehandelt. Kommerziellen Nutzen habe Broder aus der Veröffentlichung nicht ziehen wollen. Auch habe der Blogbeitrag mit insgesamt 6000 Aufrufen kein großes Interesse nach sich gezogen. epd

Meinung

Die Israel-Allergie der ARD: Douze Points für Israel und dann Schweigen

Die ARD-Aftershow zum Eurovision Song Contest offenbarte mehr als nur eine redaktionelle Panne. Sie zeigte ein tiefgreifendes Problem

von Guy Katz  17.05.2026

Sachbuch

Pageturner zum Nahostkonflikt

Hamza Abu Howidys Erstlingswerk »Muscheln am Strand von Gaza« erzählt von einer Jugend unter der Terrorherrschaft der Hamas

von Sabine Brandes  17.05.2026

Geheimnisse & Geständnisse

Plotkes

Klatsch und Tratsch aus der jüdischen Welt

von Bettina Piper, Imanuel Marcus  17.05.2026

Das hebräische Alphabet übersetzt in Magnetbuchstaben.

Glosse

Der Rest der Welt

Urlaub in Italien oder Warum ich überall Hebräisch höre

von Nicole Dreyfus  17.05.2026

Kulturkolumne

Meine halbierte Bibliothek

Ein Umzug steht an. Warum Uwe Johnson bleibt und Günter Grass rausfliegt

von Maria Ossowski  17.05.2026

Wien

14 Aktivisten bei Anti-Israel-Demo festgenommen

Vor Beginn des ESC-Finales gab es mehrere Demonstrationen gegen Israels Teilnahme

 17.05.2026

Meinung

Ein Mutmacher in trüben Zeiten

Die Abstimmung für Noam Bettan beim Eurovision Song Contest zeigt, dass sich die Bürger nicht so einfach von israelfeindlicher Propaganda beeinflussen lassen

von Daniel Killy  17.05.2026

Eurovision Song Contest

Als die Zuschauer abstimmten, rutschte Noam Bettan deutlich nach oben

Das Zuschauervoting mit einer Abstimmung für Israels Ansehen zu verwechseln, wäre ein Fehler. Aber es sagt etwas über ESC-Fans

von Martin Krauss  17.05.2026

Aufgegabelt

Mocktail: Tel Aviv Spritz

Rezepte und Leckeres

 17.05.2026