Bundesverfassungsgericht

Broder muss keine Entschädigung zahlen

Broder hatte die ZDF-Journalistin als »das kleine Luder vom Lerchenberg« bezeichnet. Foto: Marco Limberg

Obwohl er die ehemalige Kulturzeit-Moderatorin Tina Mendelsohn als »Luder vom Lerchenberg« bezeichnet hat, muss der Autor und Publizist Henryk M. Broder keine Entschädigung zahlen. Zwar habe Broder der Journalistin gegenüber eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit (AZ: 1 BvR 2194/15).

Eine Geldentschädigung könne allerdings nur dann zugebilligt werden, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden könne, so das Gericht weiter. Broder hatte zuvor bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

debatte Hintergrund des Rechtsstreits war eine Antisemitismus-Debatte im Jahr 2012. Nach mehreren Kolumnen des »Spiegel«-Journalisten Jakob Augstein zur Politik Israels hatte Broder diesen als »lupenreinen Antisemiten« bezeichnet. Die kontroverse Debatte war auch Thema in der 3sat-Sendung Kulturzeit.

Moderatorin Tina Mendelsohn hatte Broder daraufhin in ihrer Moderation als »armen Mann« bezeichnet, der sich als »Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung« zur Verfügung gestellt habe.

Broder bezeichnete die ZDF-Journalistin daraufhin auf dem Blog achgut.com als »das kleine Luder vom Lerchenberg«. Sie müsse ihr Köpfchen zur Seite neigen, »damit der Verstand sich in einer Ecke konzentrieren kann«. Zudem bezeichnete er Mendelsohn als »delirierende Hausfrau«.

geldentschädigung Die Moderatorin sah damit ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte eine Geldentschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lehnte diese ab. Broder habe bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Wegen der fehlenden Wiederholungsgefahr sei dies ausreichend. Das Bundesverfassungsgericht hielt diese Einschätzung für verfassungsrechtlich vertretbar.

Die Äußerungen Broders seien zwar nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Allerdings habe es sich hier um eine scharf geführte Diskussion gehandelt. Kommerziellen Nutzen habe Broder aus der Veröffentlichung nicht ziehen wollen. Auch habe der Blogbeitrag mit insgesamt 6000 Aufrufen kein großes Interesse nach sich gezogen. epd

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