Rituelles Schlachten

Religionsfreiheit in Gefahr

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Foto: imago images / Patrick Scheiber

In die Debatte um rituelle religiöse Schlachtungen ist Bewegung gekommen. Am Mittwoch befasste sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Klage jüdischer und muslimischer Dachverbände aus Belgien, die bei der Frage nach der Zulässigkeit von Schlachtungen nach religiösen Vorgaben gemeinsam in einem Boot sitzen.

Gegen die Regelung des Verbots der betäubungslosen Schlachtung in der belgischen Region Flandern (Dekret vom 7. Juli 2017) hatten unter anderem das Consistoire Central Israélite de Belgique sowie die Unie Moskeeën Antwerpen geklagt.

Am Europäischen Gerichtshof wurden in einer öffentlichen mündlichen Anhörung nun die Fragen debattiert, inwiefern die bestehende Regelung vereinbar ist mit der Religionsfreiheit, dem Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung und allgemein mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

STANDPUNKTE In einer spektakulären Anhörung legten Vertreter jüdischer Gemeinden und muslimischer Verbände, Tierschutzvereinigungen, der Europäischen Union sowie einiger EU-Mitgliedstaaten ihre Standpunkte dar. Die Debatte legte ein Grunddilemma offen – jedoch ohne es in der Sache zu hinterfragen: Tierschutz kollidiert mit Religionsfreiheit.

Derzeit haben die EU-Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum in der Auslegung des EU-Rechts auf nationale Bestimmungen. Vor allem die Vertreterin der flämischen Regierung vertrat vehement ihre Tierschutzanliegen. Religionsfreiheit sei in Flandern nach Ansicht der dortigen Regierung derzeit trotz der umstrittenen Regelung gewährleistet.

TENOR Das Pochen auf das Tierwohl war in der Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof keine Einzelposition, sondern fast einhelliger Tenor, wobei wie selbstverständlich davon ausgegangen wurde, konventionelle Schlachtungen würden Tierschutz konform erfolgen.

Auch für die EU-Kommission hat Tierschutz offenbar Priorität. »Vor dem Hintergrund hält die Kommission fest, dass Schlachtungen ohne Betäubung unbedingt einzuschränken sind auf das, was dem Bedarf entspricht«, äußerte sich deren Repräsentant. Auf das Anliegen der Kläger, die Wahrung der Religionsfreiheit, wurde kaum eingegangen.

Angeregt wurde zunächst eine »erhöhte Kontrolltätigkeit«. Gegen Ende der Anhörung wurde dann plötzlich ein Komplettverbot in den Raum geworfen.

EINSCHRÄNKUNGEN Noch schärfere Einschränkungen dürften die jüdischen Gemeinden schwer treffen: Bei einem Totalverbot betäubungsloser Schlachtungen, das die flämische Regierung hypothetisch in Erwägung zog, müssten jüdische Gemeinden, darunter eine große Gemeinschaft chassidischer Juden in Antwerpen, künftig komplett auf frisches koscheres Fleisch verzichten und wären auf Importe angewiesen.

Die Verhandlung wird nach dem Sommer fortgesetzt. Die Schlussanträge werden am 10. September erwartet. Einige Monate später soll das Urteil erfolgen.

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