Ein Gericht im Pariser Vorort Nanterre hat eine Hausangestellte, die im Jahr 2024 versucht hatte, die jüdische Familie, für die sie arbeitete, zu vergiften, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Allerdings wurde der erschwerende Umstand des Antisemitismus bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt. Das sorgt unter jüdischen Juristen und in der jüdischen Gemeinschaft für Protest.
Eine 42-jährige Algerierin hatte die damals zwei, fünf und sieben Jahre alten kleinen Kinder der Familie betreut. Ende Januar 2024 alarmierten die Eltern die Polizei, nachdem sie bemerkt hatten, dass Wein und Traubensaft nach Bleichmittel rochen, Nudeln nach Parfüm, und ein Make-up-Entferner der Mutter in den Augen brannte. Außerdem sagte eines der Kinder, es habe gesehen, wie das Kindermädchen etwas in eine Flasche gefüllt habe.
Die Frau wurde festgenommen und wegen »Verabreichung einer schädlichen Substanz, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als acht Tagen führte, begangen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Nationalität oder der Religion« angeklagt. Laut einem Bericht des »Le Parisien« warfen die Ermittler der Verdächtigen vor, kurz nach ihrer Einstellung im Januar 2024 damit begonnen zu haben, giftige Reinigungsmittel in Wein, Saft, Nudeln und Kosmetika im Haushalt der Familie zu mischen.
»Geld und Macht«
Folgende toxikologische Untersuchungen wiesen in Wein, Whisky, Feigenlikör, Saft und Nudeln, die in der Wohnung beschlagnahmt worden waren, sehr hohe Konzentrationen von Polyethylenglykol und anderen chemischen Substanzen nach, so der Bericht. Die Substanzen wurden als gesundheitsschädlich und potenziell ätzend eingestuft und könnten erhebliche Verletzungen des Verdauungstrakts verursachen, wird aus dem Haftbefehl des Untersuchungsrichters zitiert.
Das Kindermädchen habe gegenüber der Polizei zunächst zugegeben, Reinigungsmittel in Flaschen mit Alkohol gegeben zu haben, die ihren Arbeitgebern gehörten, heißt es weiter. Sie sagte den Beamten, sie hätte »niemals für eine jüdische Frau arbeiten sollen«, weil »diese Geld und Macht haben«. Während des Prozesses widerrief die Angeklagte jedoch ihr Geständnis und erklärte, sie habe die Geschichte unter Druck der Polizei »erfunden«. Sie bestritt jegliches antisemitisches Motiv.
Bei der Verkündung des Urteils bezeichnete der vorsitzende Richter ihr Handeln als »schweren Vertrauensbruch« gegenüber den Eltern der Kinder, wies den erschwerenden Umstand des Antisemitismus‘ jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen zurück, da die Äußerungen nicht in Anwesenheit eines Anwalts protokolliert worden seien und später getan worden seien.
Die Anwältin der Angeklagten hatte als Motiv einen Streit um Geld angegeben. Ihre Mandantin habe sich »sozial unterdrückt« gefühlt, nicht Hass, sondern Leid habe sie getrieben, wird die Anwältin zitiert. Rassistischer Hass als Motiv hätte das Strafmaß verdoppeln können.
Patrick Klugman, Anwalt der Familie, sagte: »In diesem Fall gibt es eine Konstante: Antisemitismus.« Ein weiterer Anwalt der Familie, Sacha Ghozlan, habe die Entscheidung, das antisemitische Motiv nicht anzuerkennen, ebenfalls kritisiert, berichtet die »Times of Israel«: Es sei »unverständlich, weil es so viele antisemitische Elemente in dieser Geschichte gab, darunter eine Mitarbeiterin der jüdischen Schule der Kinder, die Zeugin wurde, wie das Kindermädchen sich antisemitisch äußerte, als es die Kinder absetzte«.
Grassierender Antisemitismus
Die Angeklagte wurde zusätzlich wegen Urkundenfälschung verurteilt, da sie einen gefälschten belgischen Personalausweis benutzt hatte. Sie hatte zwei Monate lang für die Familie in Paris gearbeitet. Die Frau war angewiesen worden, Frankreich zu verlassen, nachdem ihr Visum abgelaufen war.
Das Urteil fällt in eine Zeit des grassierenden Antisemitismus in Frankreich. Laut dem Conseil Représentatif des Institutions Juives de France (CRIF), verzeichnete das Land im Jahr 2024 rund 1570 antisemitische Vorfälle, fast viermal so viele wie im Durchschnitt vor den Hamas-Massakern am 7. Oktober 2023. sal