Luxemburg

Geschächtetes Fleisch darf kein Bio-Siegel bekommen

Koscheres Fleisch und Geflügel muss künftig aus dem Ausland nach Griechenland eingeführt werden. Foto: Marco Limberg

Das EU-Bio-Siegel darf nicht für geschächtetes Fleisch verwendet werden, wenn das Schlachttier nicht zuvor betäubt wurde, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Das Schächten ohne Betäubung erfülle nicht die höchsten Anforderungen an den Tierschutz, befanden die obersten Richter in Luxemburg.

Neben dem muslimischen ist auch der jüdische Schlachtritus von dem Urteil betroffen. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, kritisierte den Richterspruch: »Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und zeugt von einer großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten.«

Zentralratspräsident Josef Schuster kritisierte den Richterspruch: »Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft.«

schechita Religiöse Schlachtung und ökologische Tierhaltung beziehungsweise Produktion von Fleischerzeugnissen schließen sich keineswegs aus, so Schuster. Die Voraussetzungen für eine Biozertifizierung koscher geschächteten Fleischs hänge von artgerechter Tierhaltung und -transport sowie der Fütterung ab. Das Urteil impliziere, dass Tierschutz und größtmögliches Tierwohl bei konventioneller Schlachtung gegeben seien, bei religiöser Schlachtung jedoch nicht. »Diese Argumentation entbehrt jeder Grundlage. Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass die Schechita schmerzhaft sei«, betonte der Zentralratspräsident.

Auch der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, kritisierte die Entscheidung der Luxemburger Richter: »Dieses Urteil ist nicht koscher. Wir sind zutiefst enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof ein Urteil über die Produktionsmethode von Fleisch fällt und damit gleichzeitig das rituelle Schlachten in Europa in Misskredit bringt.«

Mit diesem Urteil bestätigte der Gerichtshof »insgeheim auch einen besorgniserregenden Trend in Europa, indem immer mehr die freie Religionsausübung von Minderheiten, insbesondere auf Kosten von Muslimen und Juden infrage gestellt wird«, so Goldschmidt. Es ergebe keinen Sinn, warum ein EU-Bio-Logo den Tierschutz fördert und rituell geschlachtete Produkte ausschließt, der hiesigen Massentierhaltung und industriellen Fleischverarbeitung aber keine Grenzen gesetzt würden. Dies sei scheinheilig, und es »offenbart wohl einen anderen Grund, der in Europa zunehmend Einzug erhält: Die Angst vor dem Fremden, vor Migranten und anderen Religionsgemeinschaften.«

Mit dem Urteil werde »indem immer mehr die freie Religionsausübung von Minderheiten, insbesondere auf Kosten von Muslimen und Juden infrage gestellt«, urteilte Pinchas Goldschmidt, Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz.

logo ie Organisation Œuvre d’assistance aux bêtes d’abattoirs hatte 2012 vom französischen Landwirtschaftsministerium verlangt, die Verwendung des grünen Logos der EU auf Verpackungen und in Anzeigen für Halal-Hacksteaks zu untersagen. Die zuständige Zertifizierungsstelle hatte dieses Ansinnen abgewiesen und vor Gericht damit in erster Instanz Recht bekommen. Das Berufungsgericht in Versailles legte dann die Frage dem EuGH vor, der nun zugunsten der Kläger entschied und so eine EU-weit verbindliche Auslegung des europäischen Rechts vorlegte.

Obwohl auch das rituelle Schächten das Leiden des Tieres durch einen scharfen Schnitt durch die Kehle zu verringern suche, so das Gericht, sei die Schlachtung mit vorheriger Betäubung die schonendere Methode. Sie sei laut europäischem Recht auch vorgeschrieben; nur für religiöse Zwecke gebe es eine Ausnahme.

Zum Schutz des Verbrauchervertrauens in das europäische Bio-Siegel sei es aber notwendig, dass die höchsten europäischen Standards eingehalten würden. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung diese Standards am ehesten berücksichtige und das betäubungslose Schächten keinen ebenbürtigen Tierschutz gewährleiste, befanden die Richter.

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