Rom

Entschädigung für italienische NS-Opfer

Eingang zur Gedenkstätte Ardeatinische Höhlen Foto: dpa

Deutschland ist in Italien erneut zur Entschädigung der Nachkommen von Opfern eines NS-Kriegsverbrechens verurteilt worden. Das römische Zivilgericht entschied der Online-Ausgabe der römischen Tageszeitung »La Repubblica« (Mittwoch) zufolge, dass der deutsche Staat für die Inhaftierung und den Tod von Paolo Frasca verantwortlich sei.

Frasca sei auf Anordnung der deutschen Besatzer Roms mithilfe der italienischen Polizei verhaftet und gefoltert worden, befanden die Richter. Nach zweimonatiger Haft wurde er im März 1944 gemeinsam mit 334 anderen italienischen Zivilisten aus Vergeltung für einen Anschlag der italienischen Widerstandsbewegung im Rahmen des Massakers an den Ardeatinischen Höhlen am römischen Stadtrand getötet.

Anspruch Unter den Opfern befanden sich auch 75 Juden. Das Gericht sprach dem Kläger, Frascas Sohn Bruno, nun Anspruch auf Entschädigung zu. Die Opfer liegen bis heute dort begraben; ein Denkmal und ein Museum in den Ardeatinischen Höhlen erinnern an ihr Schicksal.

Wegen NS-Kriegsverbrechen in Italien wurde Deutschland in Italien wiederholt zu Entschädigungszahlungen verurteilt. In Absprache mit der italienischen Regierung klagte Berlin dagegen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Die dortigen Richter entschieden 2008, dass Deutschland völkerrechtlich Staatenimmunität genieße und daher nicht vor ausländischen Gerichten wegen NS-Verbrechen verklagt werden dürfe.

Das römische Verfassungsgericht entschied dagegen 2014, dass das Völkerrecht bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit italienisches Recht nicht außer Kraft setze. So nehmen italienische Gerichte weiter Klagen der Nachkommen ziviler Opfer von NS-Massakern an. epd/ja

Kommentar

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