Jerusalem

Verfahren für Entlassung von Generalstaatsanwältin geändert

Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara Foto: copyright (c) Flash90 2022

Die israelische Regierung treibt das Verfahren zur Entlassung der ihr unliebsamen Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara weiter voran. In einem höchst umstrittenen Schritt hat das Kabinett eine Änderung des Prozesses zu deren Entlassung gebilligt. Dies berichteten mehrere Medien übereinstimmend.

Im bisherigen Verfahren muss sich eigentlich ein Sonderkomitee damit befassen. Das Kabinett entschied jedoch, dass künftig ein Ausschuss von Ministern im Prozess der Entlassung zum Einsatz kommt.

Baharav-Miara ist der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu seit langem ein Dorn im Auge. Sie strebt die Entlassung der für sie unbequemen Generalstaatsanwältin an, weil diese sich immer wieder gegen Entscheidungen der Politik stellt, die sie als nicht rechtmäßig ansieht.

Regierungschef Netanjahu und seine Verbündeten werfen dem Justizsystem in Israel insgesamt seit längerem vor, es sei zu mächtig und mische sich zu stark in die Entscheidungen der Exekutive ein. Ein von seiner Regierung angestrebter Justizumbau hatte zu monatelangen massiven Protesten und Warnungen vor der Zerstörung des demokratischen Gleichgewichts in dem Land geführt.

Die Nachrichtenseite »ynet« zitierte aus einem Schreiben von Baharav-Miara, wonach die Änderung des Verfahrens nicht rechtmäßig ist. Dass ein Ausschuss von Ministern darüber entscheiden soll, würde das Amt politisieren und vom Wohlwollen der amtierenden Regierung abhängig machen.

Oppositionspolitiker kritisierten den Schritt des Kabinetts scharf. Benny Gantz sagte, die Regierung wolle mit dem Schritt die Legitimität der staatlichen Institutionen untergraben. Beobachter gehen davon aus, dass der Beschluss juristisch anfechtbar ist. dpa

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