Eigentum

Streit um Facebook-Seite

Die umstrittene Facebook-Seite Foto: Screenshot

Jeder will gemocht werden. Doch besonders Celebritys oder solche, die es gerne wären, definieren sich oft über die Like-Klicks auf ihren Facebook-Seiten. So auch die israelische Fernsehsendung »Ha’Tzinor« auf Kanal 10. Die Show, ein Mix aus Wissenswertem und Nachrichten aus der Welt des Hightech und des Internet, wird gern geschaut. Doch noch erfolgreicher ist sie in den sozialen Netzwerken. Ihre Seite gilt als erfolgreichste hebräische Facebook-Seite überhaupt mit mehr als einer Million Anhänger.

So ist es nicht verwunderlich, dass der Ex-Moderator der Show, Guy Lehrer, der die Seite ins Leben rief, meint, sie gehöre ihm. Und so nahm er sie bei seinem Wechsel von Kanal 10 zu Kanal 2 prompt mit und verwaltete sie weiterhin eigenständig. Doch das sahen seine ehemaligen Arbeitgeber gar nicht gern und zogen vor Gericht. Lehrer, der zwölf Jahre lang für Kanal 10 gearbeitet hatte, argumentiert, dass lediglich ein kleiner Teil der Inhalte auf der Seite mit der Show zu tun hätten.

Kanal 10 Außerdem habe er die Seite eigenhändig erstellt und rund 4000 Euro ausgegeben, um sie zu sponsern. »Kanal 10 weiß ganz genau, warum die Seite mir gehört. Und deshalb ist es wirklich traurig, dass ich vor Gericht gezerrt wurde.« Lehrers ehemaliger Arbeitgeber indes argumentiert, dass die Seite integraler Bestandteil der Show war und zu Lehrers Aufgabengebiet gehörte. Nach der Beendigung seines Vertrages war er gezwungen, alle Materialien zurückzugeben, auch das Management der Facebook-Seite.

Doch statt zu urteilen, wem die Seite letztendlich gehört, kam Richterin Michal Naim-Dibner vom Arbeitsgericht in Tel Aviv zu einer ungewöhnlichen Entscheidung. Sie brachte die zerstrittenen Parteien dazu, sich zu einigen – sofern Facebook dabei mitspielt. Denn der Internetgigant wird gebeten, ein salomonisches Urteil zu fällen: Facebook soll eine Kopie der Seite erstellen. Eine gehört dann Lehrer, die andere Kanal 10, und beide können separat mit Likes versehen werden. Wenn Facebook zustimmt, gilt der Fall als erledigt.

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