Premierminister Benjamin Netanjahu hat eindeutige Worte für die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH): »Wenn der gegen Israel wegen erfundenen Kriegsverbrechen ermittelt, ist das purer Antisemitismus.« Am Freitag hatte das Gericht verkündet, dass Untersuchungen von mutmaßlichen Kriegsverbrechen seitens Israels und der Hamas zugelassen werden.
Das Urteil rief in Jerusalem schärfste Kritik hervor. Netanjahu äußerte sich in einer Stellungnahme gleich auf verschiedenen Kanälen. Er unterstellt dem Gerichtshof, dass der sich weigere, brutale Regimes wie in Syrien oder im Iran zu untersuchen, die fast täglich Gräuel anrichteten. »Doch wir werden diese Perversion der Rechtsprechung mit aller Macht bekämpfen.«
ermittlungen Angeblich sollen bald schon Hunderte von derzeitigen und ehemaligen Angestellten des israelischen Sicherheitsapparates zu Treffen mit der Regierung eingeladen werden, um ein eventuelles Vorgehen im Fall von Ermittlungen zu besprechen.
Israel erkennt die Autorität des Strafgerichtshofs in Den Haag nicht an.
Verteidigungsminister Benny Gantz schickte einen Brief an die israelischen Streitkräfte (IDF), in dem er die Entscheidung aus Den Haag als »gravierend« bezeichnete. Sie habe keine Basis in der internationalen Rechtsprechung. »Das Verteidigungsestablishment wird zusammen mit allen anderen Behörden resolut vorgehen, um Schaden von IDF-Befehlshabern und -Soldaten sowie allen Mitgliedern des Verteidigungsapparates fernzuhalten.«
»Dies ist ein Werkzeug in den Händen der Feinde Israels und jener, die uns durch politische Ausnutzung internationaler Organisationen schädigen wollen«, so Gantz. Das Land habe mit komplexen Sicherheitsherausforderungen zu kämpfen, schrieb er weiter. »Doch wir sind für alle möglichen Konsequenzen, die aus dieser falschen, politischen und verzerrten Entscheidung hervorgehen, gewappnet.«
ZUSTÄNDIGKEIT Die Den Haager Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die Ergebnisse ihrer vorläufigen Ermittlungen vom Dezember 2019 eingereicht, woraufhin der IStGH urteilte, es gebe eine Basis für weitere Untersuchungen. Der Gerichtshof entschied zudem, dass er die juristische Zuständigkeit für Ost-Jerusalem, das Westjordanland und Gaza habe.
Bensouda zog drei Arten von mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Erwägung: solche, die von Israel und der Hamas im Jahr 2014 begangen wurden; solche, die Israel während der Massenproteste an der Grenze zwischen Gaza und Israel begangen haben könnte; sowie Verbrechen, die von Israel durch den Bau von zivilen israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten begangen wurden.
Laut Quellen im israelischen Justizministerium hat der Gerichtshof noch keine Untersuchung gegen Israel eingeleitet. Insofern bestehe derzeit keine Gefahr, dass Israelis im Ausland festgenommen werden. Sollte sich dies jedoch ändern, werde das Justizministerium jedem Israeli, der angeklagt werden sollte, vollen Schutz bieten, heißt es. Man geht davon aus, dass sich der Gerichtshof auf hochrangige Personen fokussieren werde, etwa Regierungsminister oder obere Militärs. Einfache Soldaten würden nichts zu befürchten haben.
erklärung Die IDF veröffentlichte eine Erklärung, in der sie diesen Schritt des IStGH bedauert. »Israels Meinung nach ist dies eine unfaire und unverbindliche Entscheidung ohne Autorität.« Der Staat Israel erkennt die Autorität des IStGH nicht an und argumentiert, dass Israel weder ein Vertragsstaat ist noch die Palästinensische Autonomiebehörde einen autonomen Staat darstellt.
Die Tageszeitung »Haaretz« berichtete am Wochenbeginn von einer geheimen Regierungsliste mit Namen von Entscheidungsträgern sowie ranghohen Militär- und Sicherheitsangehörigen, die im Ausland verhaftet werden könnten. Mehrere Vertragsstaaten des IStGH haben sich währenddessen bereit erklärt, vorher eine Warnung auszusprechen, sollte es Interesse geben, einen Israeli zu verhaften, der in ihr Land einreist.
Das Sicherheitskabinett in Jerusalem nannte das Urteil »ungeheuerlich«.
Das Sicherheitskabinett in Jerusalem nannte das Urteil »ungeheuerlich«. Es würde den Gerichtshof »als parteiisch entlarven« und ihn in jene internationalen Organisationen einreihen, »die von antisemitischen Prinzipien geleitet werden«. Alle Behörden müssten jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um die Interessen des Staates zu schützen sowie seine Bürger und Soldaten zu verteidigen.
Der Vizepräsident des Israelischen Demokratie-Instituts, Yuval Shany, meint, durch die Entscheidung des Gerichtshofs sei klar, dass strafrechtliche Untersuchungen Realität werden können. Dennoch werde es »eine lange Zeit dauern, bis Ermittlungen reifen und zu Anklagen oder Haftbefehlen führen«. Außerdem werden die Ankläger dann erklären müssen, ob eine interne Untersuchung der IDF ausreichend ist, um Soldaten vor Strafverfolgung zu bewahren.
»In einem ähnlichen Fall mit britischen Soldaten, denen vorgeworfen wurde, im Irak Kriegsverbrechen begangen zu haben, erließ der Staatsanwalt kürzlich bestimmte Standards für formale Ermittlungen«, führt Shany aus. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass eine IDF-Untersuchung der Geschehnisse des Gaza-Kriegs von 2014 vor einem internationalen Vorgehen gegen israelische Soldaten schützen könnte.
BERICHT In einem Bericht, den Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit bereits vor dem Urteil geschrieben hatte, wird Israels Gegenargument erläutert. Der Gerichtshof habe keine rechtliche Zuständigkeit, »weil lediglich ein autonomer Staat diese gewähren kann«. Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) jedoch würde die Bedingungen nicht erfüllen, die im internationalen Recht vorgegeben sind.
Das israelische Sicherheitskabinett machte unmissverständlich klar, dass es der »skandalösen Entscheidung« in jeglicher Hinsicht widerspricht.
Die Beziehung zwischen Israel und der PA jedoch werde von diplomatischen Vereinbarungen bestimmt, argumentiert Mandelblit. Darin haben sich beide Seiten bereit erklärt, Dispute, die im Zusammenhang mit Territorien stehen, durch Verhandlungen zu lösen. Die Palästinenser würden dies umgehen, indem sie sich an den IStGH wenden.
Einen zeitlichen Rahmen, in dem Anklägerin Bensouda angeben muss, ob sie weitere Ermittlungen einleitet, gibt es nicht. Ihre Amtszeit endet im Juni dieses Jahres. Sollte sie vorher bekannt geben, dass es eine Untersuchung geben wird, hätte Israel 30 Tage Zeit, um mitzuteilen, dass es seine eigenen Untersuchungen durchführen will. Die Absicht, dies zu tun, muss jedoch vom Ankläger und dem Gerichtshof bestätigt werden.
Das israelische Sicherheitskabinett machte unmissverständlich klar, dass es der »skandalösen Entscheidung« in jeglicher Hinsicht widerspricht. »Der internationale Gerichtshof wurde eingerichtet, um Gräueltaten zu verhindern wie jene, die den Juden von den Nazis angetan wurden. Doch stattdessen stellt er den jüdischen Staat vor Gericht.«