Israel

Rachel und die Moschee

Unklarheit an Rachels Grab: Der Ort, an dem orthodoxe Juden beten, soll künftig offiziell als muslimisches Gotteshaus gelten. Foto: Flash 90

Sie will sich dem Frieden widmen, die internationale Zusammenarbeit und die weltweite Verständigung fördern: Die UNESCO, der kulturelle Arm der UNO, hat hehre Ziele. Doch jetzt hat Israel beschlossen, jede Zusammenarbeit mit der Kulturorganisation einzustellen.

In Jerusalem löst nämlich der UNESCO-Entscheid mit dem unverfänglichen Titel »184 EX/37« Empörung aus. Dieser besagt, dass eines der wichtigsten jüdischen Kulturerbe, Rachels Grab in Beth- lehem, von der UNESCO mit einem arabisch-hebräischen Doppelnamen auch als Moschee bezeichnet wird. Offiziell heißt es nun: »Bilal Bin Rabah-Moschee/Grab der Rachel in Bethlehem«. Und unter diesem Namen wird der Ort, der zu den heiligsten Stätten des Judentums zählt, in der Liste des Weltkulturerbes geführt. Auf die Tagesordnung war die Namensänderung von Ländern wie Algerien, Ägypten, Kuwait, Marokko, Saudi-Arabien oder Syrien gesetzt worden.

umbenennung »Mohammeds Weggefährte Bilal Bin Rabah ist in Damaskus begraben«, sagt Yitzhak Reiter, »ihn mit Bethlehem in Verbindung zu bringen, ist lächerlich.« Reiter ist Professor für Islamische Studien am Ashkelon Academic College. »Es ist tatsächlich keine Moschee, sondern ein Grab innerhalb eines muslimischen Friedhofs.« Dass Palästinenser Rachels Grab auch als Ort der islamischen Geschichte ansehen, erfolge erst seit den 20er-Jahren, als die zionistische Bewegung und die palästinensische Nationalbewegung aufeinanderprallten. »Seither benennen die Palästinenser Orte und Bauten nach Personen der islamischen Geschichte. Die Westmauer ist für sie der Hait al-Buraq, Josephs Grab ist Jussufs und so weiter. Im Kampf der Narrative wird die Bedeutung heiliger Stätten von beiden Seiten möglichst weit emporgehoben, und jede reklamiert sie exklusiv für sich.«

Die UNESCO und die 44 Staaten, die den Vorschlag annahmen, haben sich nun der palästinensischen Interpretation angeschlossen: Rachels Grab und die Patriarchenhöhle in Hebron seien »integraler Teil der palästinensischen Gebiete«. Jede »einseitige Aktion durch die israelischen Behörden müsse als Verletzung des internationalen Gesetzes betrachtet werden«.

Damit reagieren die UNO-Kulturpolitiker auch auf einen Vorstoß des Kabinetts in Jerusalem. Im Februar dieses Jahres hatte die israelische Regierung auf ihrer Liste des Kulturerbes erstmals nicht nur Plätze berücksichtigt, die sich im israelischen Kerngebiet befinden. Auf Druck national-religiöser Kreise nahm Premier Benjamin Netanjahu damals ebenfalls die im Westjordanland gelegenen Heiligtümer auf. Die Siedlerlobby bestand darauf, sowohl das Grab der Erzmutter Rachel in Bethlehem als auch das Grabmal der biblischen Patriarchen in Hebron als Kulturdenkmäler zu fördern.

Nun finanziert der Staat den Unterhalt der Stätten und sorgt dafür, dass sowohl Rachels Grab als auch Machpela bei der Entwicklung von Besuchsprogrammen verstärkt berücksichtigt werden. Als Begründung für seinen Schritt sagte Netanjahu, er wolle die Israelis wieder mit ihrer Geschichte verbinden.

folgen Ursprünglich hatte der Premier das nicht vorgehabt. Netanjahus Sprecher hatte damals in einem Rundfunkinterview erklärt, die Ausweitung auf die palästinensischen Gebiete würde negative diplomatische Folgen haben. Die scheint es nun zu geben. Die UNESCO will die israelische Entscheidung rückgängig machen. Rachels Grab und Machpela seien nicht nur im Judentum historisch und religiös relevant, sondern auch im Islam und im Christentum, betonte die UNESCO-Chefin, Irina Bokova aus Bulgarien.

Ytzhak Reiter sagt dazu, für die Muslime sei Rachel eine islamische Figur: »Sie betrachten alle jüdischen Propheten und christlichen Apostel als ihre eigenen Propheten.« Im 19. Jahrhundert sei es so gewesen, dass der osmanische Sultan den Juden gegen Zahlung eines Schirmgeldes erlaubt habe, dort zu beten. »Aber wie im Fall der Westmauer wurde das Grab nicht als jüdischer Besitz anerkannt.«

Gebete Den jüngsten Vorstoß der UNESCO sehen Regierungskreise in Jerusalem auch als Reaktion auf Israels Erklärung vom Februar. Die israelische Regierung hingegen beruft sich auf das Osloer Abkommen mit der PLO aus dem Jahre 1994. Dort heißt es, dass der »derzeitige Zustand und die bestehende Praxis beibehalten« werden sollen. »Es autorisiert also Juden«, erklärt Yitzhak Reiter, »weiterhin dort zu beten und eine Jeschiwa zu betreiben.«

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