Jerusalem

Knesset-Wintersaison eröffnet

Plenum der Knesset in Jerusalem Foto: Flash 90

Das israelische Parlament hat nach der Sommerpause und dem Ende der Hohen Feiertage seine Wintersaison 2017/18 eröffnet. Auf der Agenda stehen verschiedene komplexe und umstrittene Aufgaben.

Zum einen soll es um die Reform des Armeedienstes für ultraorthodoxe Männer gehen. Der Oberste Gerichtshof hatte vor einigen Wochen geurteilt, dass die Einberufung von Charedim von der derzeitigen Regierung nicht ausreichend in die Tat umgesetzt wird.

Die Richter urteilten, dass die Politiker dies tun oder binnen eines Jahres ein neues Gesetz formulieren müssen. Das Gesetz birgt vor allem für die Koalition mit den orthodoxen Parteien Zündstoff.

Haushalt Zum anderen sollen die Parlamentarier über den Haushalt 2019 abstimmen und entscheiden, inwieweit Urteile des Obersten Gerichtshofes durch die Anpassung von Grundgesetzen umgangen werden können. Letzteres wurde von der Partei Jüdisches Haus eingebracht, die die Justizministerin stellt.

Ayelet Shaked und Parteivorsitzender Naftali Bennett sind Vorreiter darin, die Handlungsfähigkeit des Gerichtshofes einzuschränken. Des Weiteren steht der umstrittene »Jüdische Staat-Vorschlag« zur Abstimmung. Dieser besagt, dass der Charakter des israelischen Staates jüdisch ist, und würde dies im Grundgesetz verankern. Mehrere Male bereits wurde die Einbringung korrigiert.

Korruption Der neueste Vorschlag des Likud zielt darauf ab, dass ein amtierender Ministerpräsident nicht zum Ziel von Ermittlungen werden darf. Der sogenannte Französische Gesetzesvorschlag ist vor allem deshalb umstritten, weil die Korruptionsermittlungen gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und seine Ehefrau Sara derzeit auf Hochtouren laufen. Netanjahu steht in drei verschiedenen Fällen unter Verdacht, es wird davon ausgegangen, dass er angeklagt wird.

Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit und sein Kollege Shay Nitzan bezeichneten den Vorschlag als »totalen Fehler«. Nitzan fügte hinzu, es dürfe nicht sein, dass ein Politiker vor Ermittlungen geschützt werde, wenn es den Verdacht von Fehlverhalten gebe.

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