Die Chefanklägerin des Weltstrafgerichts hat ihre Absicht bekräftigt, Ermittlungsverfahren zu angeblichen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten einzuleiten. Das Gericht sei auch zuständig für das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und den Gazastreifen, erklärte Fatou Bensouda in einer vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag veröffentlichten Stellungnahme. Israel wies die Position der Anklage am Freitag scharf zurück.
Chefanklägerin Bensouda hatte im Dezember erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob es überhaupt rechtlich für die Gebiete zuständig ist und daher Verfahren eingeleitet werden dürfen. Die könnten sich sowohl gegen israelische Staatsbürger als auch gegen Palästinenser richten.
Chefanklägerin Bensouda hatte im Dezember erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Zugleich hatte sie aber eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit angefordert. Wann die Richter urteilen werden, ist noch unklar.
»Palästina« ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit wäre das Gericht im Prinzip auch für Verbrechen zuständig, die dort begangen wurden. Israel gehört dem Gericht zwar nicht an. Aber das ist kein Schutz vor Strafverfolgung. Das Gericht verfolgt keine Staaten, könnte aber etwa Haftbefehle gegen israelische Offiziere ausstellen.
Der zuständige israelische Minister Juval Steinitz warf der Anklägerin vor, sie wolle »dem israelischen Staat Schaden zufügen«.
Mehrere Staaten, Organisationen und internationale Rechtsexperten hatten vor Gericht in dem Rechtsstreit Stellung bezogen. Dazu gehörte auch Deutschland. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte im Februar: »Das Problem ist, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat ist und daher die Grundlage für eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fehlt.«
Der zuständige israelische Minister Juval Steinitz warf der Anklägerin vor, sie wolle »dem israelischen Staat Schaden zufügen«. dpa/ja