Zuschüsse

Wer, was, wie viel?

Mehrere Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, werden voraussichtlich die Verteilung staatlicher Fördergelder an die jüdischen Gemeinden neu organisieren. Mit einem Urteil vom 12. Mai hatte das Bun-
desverfassungsgericht die Verteilung von Fördergeldern in Brandenburg durch den dortigen Landesverband jüdischer Gemeinden für verfassungswidrig erklärt. Auch Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden voraussichtlich ihre Staats-
verträge überarbeiten.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland bemühe sich seit Jahren darum, dass auch Nichtmitglieder der jüdischen Landesverbände angemessen berücksichtigt würden, sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer. Als Folge des Urteils werde es in den Staatsverträgen wesentlich detailliertere Regeln dafür geben, unter welchen Bedingungen eine religiöse Ge-
meinde anerkannt werden müsse.
Im Frühjahr hatte ein Streit um rheinland-pfälzische Fördermittel zu einem Verfahren vor dem Mainzer Verwaltungsgericht geführt. Das Land unterstützt die rheinland-pfälzischen Juden mit einem Betrag von jährlich 275.000 Euro. Die Jüdische Gemeinde Speyer hatte den Landesverband, dem sie nicht angehört, auf eine Beteiligung an den Landeshilfen verklagt. Bis heute sei die Gemeinde Speyer den Nachweis schuldig geblieben, dass sie tatsächlich ein religiöses jüdisches Leben organisiere, kritisierte der Vorsitzende des Landesverbandes, Peter Waldmann.
Auf Anfragen nach Gottesdienstplänen und Veranstaltungen zu den Hohen Feiertagen habe es keine Antwort aus Speyer gegeben, sagte Waldmann. Der Landesverband würde es daher bevorzugen, wenn die etwa 60 Mitglieder der Speyerer Ge-
meinde sich der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz anschließen würden.
»Seit zehn Jahren finden wir keine gemeinsame Sprache«, erklärte die Speyerer Gemeindevorsitzende Juliana Korovai. Die nach dem Vergleich vor dem Mainzer Verwaltungsgericht ausgehandelte Überprüfung durch den Landesverband habe sich durch das Verfassungsgerichtsurteil erübrigt, sagte sie. Daher gebe es auch keinen Grund, dem Verband Dokumente zu-
zustellen. epd

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