Euthanasie»-Erlass

Vorstufe

Im Herbst 1939 ermächtigte Adolf Hitler seinen Kanzleileiter Philipp Bouhler und seinen Leibarzt Karl Brandt, »die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustand der Gnadentod gewährt werden kann«. Der Erlass wurde auf den 1. September rückdatiert: Indiz dafür, dass es neben dem Krieg nach außen auch einen nach innen gab, gegen Menschen, die als »wertlos« galten.
Der Rassenwahn der Nazis nahm seinen Anfang mit dem »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom Juli 1933. Es folgten weitere Gesetze und Erlasse, bevor schließlich die Tötungsmaschinerie für die als lebensunwert deklarierten Deutschen in Gang gesetzt wurde. Anfangs wurden einzelne schwerstbehinderte Kinder durch Medikamente getötet. Unter der Tarnbezeichnung »Aktion T4« – benannt nach dem Sitz der Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 – setzten Bouhler und Brandt ab Januar 1940 den Mord an geistig Behinderten aus deutschen Heil- und Pflegeanstalten im großen Maßstab um. Im Alten Zuchthaus der Stadt Brandenburg wurde Anfang 1940 vor den Augen ausgewählter Ärzte erprobt, wie die zum »Gnadentod« bestimmten Opfer am zweckmäßigsten zu töten seien. Während einer kleineren Gruppe ein Morphium-Scopolamin-Gemisch injiziert wurde, wurden andere Patienten in einer dazu hergerichteten Gaskammer umgebracht.
Die Versendung der Meldebögen zur »planwirtschaftlichen Erfassung« der Anstaltspatienten begann Ende 1939. Es wurde nach Art der Krankheit, Dauer des Anstaltsaufenthalts und Arbeitsfähigkeit ge- fragt. Nur anhand der ausgefüllten Formulare entschieden dann je drei der etwa 30 Gutachter unabhängig voneinander über Leben und Tod. Nach und nach wurden sechs Tötungsanstalten eingerichtet. Eine von ihnen war die Landesheilanstalt Hadamar, die der Bezirksverband Nassau kostenlos zur Verfügung stellte und in der eine Gaskammer, ein Sezierraum und zwei Verbrennungsöfen installiert wurden. Insgesamt fielen im Deutschen Reich über 70.000 Menschen der »Aktion T4« zum Opfer, bis sie im August 1941 aufgrund öffentlicher Unruhe scheinbar gestoppt wurde. Das Töten wurde auch nach dem offiziellen Euthanasiestopp im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten fortgesetzt. Der heutige Forschungsstand spricht von etwa 300.000 Patientenmorden in ganz Europa.
Diese Medizinverbrechen wurden lange Zeit totgeschwiegen. Wer weiß schon, dass im Dritten Reich auch 400.000 Deutsche zwangssterilisiert wurden? Studenten des Touro College Berlin haben sich unter Leitung der Historiker Andreas Nachama und Ingo Loose ein Semester lang mit den Krankenmorden befasst. »Wir haben schnell begriffen, dass es von der ›Euthanasie‹ zur ›Endlösung‹ nur ein kleiner Schritt war«, sagt ein Student. Als Himmler Anfang 1942 den obersten Mediziner der SS, Ernst-Robert Grawitz, fragte, wie man die Millionen polnischer Juden schnell liquidieren könne, regte dieser an, die Gasexperten des Euthanasieprogramms zu übernehmen. In den deutschen Tötungsanstalten wurden also die Mordmethoden erprobt, die später in den Vernichtungslagern eingesetzt wurden.
Nachama und seine Studenten begleiten auch den Runden Tisch, der seit 2007 die Diskussion über eine angemessene Form für den Gedenkort an der Tiergartenstraße in Berlin vorantreibt. Dieser historische Ort neben der Philharmonie soll im Rahmen des Masterplans für das Kulturforum neu gestaltet werden. Am Samstag, den 5. September, findet dort um 14 Uhr eine Mahn- und Gedenkveranstaltung für die Opfer der Erbgesundheitsgesetze der NS-Zeit statt. Motto: »Gleichstellung und Entschädigung der Opfer – jetzt!« Hartmut Bomhoff

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