Deportationen

Späte Strafe

von Rudolf Balmer

Als 1942 im besetzten Frankreich die antijüdischen Razzien begannen, hatte die Familie Lipietz zunächst in der Gegend von Pau Zuflucht gefunden. Nach einer Denunziation durch Nachbarn wurden Guidéon und Georges Lipietz sowie dessen Frau aber am 8. Mai 1944 verhaftet und im nächsten Konvoi ins Lager von Drancy überstellt, wo sie bis zur Befreiung am 17. August 1944 festgehalten wurden. 2003 starb Georges Lipietz. Seine Angehörigen, unter ihnen sein Sohn Alain, ein Europaparlamentarier und Führungsmitglied der Grünen (Les Verts), setzten seinen juristischen Kampf um Wiedergutmachung fort. Jetzt gab ihnen am 6. Juni in Toulouse das Verwaltungsgericht recht und sprach ihnen eine Entschädigung von 60.000 Euro zu. In dem aufsehenerregenden Urteil steht, daß die Bahnbetriebe und der französische Staat zur Verantwortung gezogen werden können, weil sie nichts unternahmen, um sich der Deportation zu widersetzen.
Vergeblich hatte schon der aus Österreich stammende Kurt Werner Schaechter seit Jahren versucht, der französischen Staatsbahn wegen ihrer aktiven Beihilfe bei der Deportation von Juden in die NS-Konzentrationslager den Prozeß zu machen. Auf der Suche nach Beweisen war er 1992 in den Archiven von Toulouse fündig ge- worden. Er kopierte (illegalerweise) Akten der Staatsbahn SNCF, aus denen hervorging, daß selbst nach der Befreiung die Eisenbahn beim französischen Staat nachträglich die Bezahlung der Deportationszüge verlangte. Vor französischen Gerichten scheiterte sein Versuch, die SNCF wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung zu ziehen an Verjährungsfristen. Auch seine Klage gegen die SNCF in den USA führte nicht weiter. Jetzt kann Schaechter doch noch mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, daß dank der Klage der Familie Lipietz sein Lebenswerk und seine jahrelangen Recherchen von Erfolg gekrönt werden.
Die SNCF hat sogleich Berufung eingelegt und verweist darauf, daß seit 1992 alles unternommen werde, um mit Hilfe von Historikern die Wahrheit über dieses finstere Kapitel ihrer Geschichte darzustellen. Auch in der jüdischen Gemeinschaft freuen sich nicht alle über das Urteil. Der frühere Vorsitzende des französisch-jüdischen Dachverbands Theo Klein, selbst ein Überlebender der Deportation, zweifelt an der Verantwortung der Staatsbahn: »Die SNCF handelte auf Befehl der Deutschen, wenn auch über den Umweg des französischen Staates.« Auch »Nazi-Jäger« Serge Klarsfeld meint, dieser Staatsdienst habe unter NS-Ordern gestanden: »War es etwa die SNCF, die bei den Deutschen um den Auftrag (der Deportation) nachsuchte? Konnte sie sich entziehen? Vielen Franzosen war damals das Auto oder ihr Haus beschlagnahmt worden. Sollen sie dafür auch verurteilt werden? Das ist absurd.« Sein Sohn Arno trat in den USA gar als Verteidiger der SNCF gegen die Schaechter-Klage auf. »Wenn jedermann schuldig ist, ist es niemand mehr. Ein solches Urteil verwässert die Verantwortung.«

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