Friedhofsnutzung

Ruhe um stillen Ort

Auf dem alten jüdischen Friedhof in Schwerin können voraussichtlich schon bald wieder Bestattungen erfolgen. Der jahrelange Streit um eine erneute Nutzung der Begräbnisfläche wurde am 13. Dezember vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald mit einem Vergleich beigelegt. Gegen die Wiederaufnahme des Friedhofbetriebs hatten Anwohner geklagt.
Allerdings ist erst einmal Zurückhaltung angebracht. Kläger sowie der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und die Jüdische Gemeinde Schwerin hätten sich vorbehalten, den Vergleich bis zum 15. Januar 2007 widerrufen zu können, sagte ein Gerichtssprecher in Greifswald. In dem Vergleich sei das Gesamtgrundstück als Friedhof anerkannt worden, hieß es weiter. Jüdische Gemeinde und Landesverband hätten sich allerdings verpflichtet, den Teil des Geländes, der an das Grundstück der Kläger angrenzt, nicht zu belegen. Die Trauerhalle könne jedoch genutzt werden.
Nach Angaben der Schweriner Stadtverwaltung bedeutet dieser Kompromiß, daß die Hälfte der etwa 5.000 Quadratmeter großen Fläche für Beerdigungen entfällt. Auf der anderen Hälfte seien etwa 150 bis 200 Beisetzungen möglich. Da die Jüdische Gemeinde Schwerin derzeit etwa 30 Beerdigungen pro Jahr habe und mit einer steigenden Bestattungszahl zu rechnen sei, werde diese Kapazität schnell erschöpft sein, so daß nach einem weiteren Friedhofsgrundstück gesucht werden müsse.
Ein Ehepaar, das unmittelbar am Friedhofsgelände wohnt, hatte im Oktober 1998 gegen die von der Landeshauptstadt Schwerin erteilte Genehmigung für Bestattungen geklagt. Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte im Herbst 2002 der Klage des Ehepaares stattgegeben und die Nutzung des Friedhofs für Beerdigungen untersagt. Gegen das Urteil hatte die Kommune Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingelegt.
Zur Begründung hatte das Schweriner Gericht damals betont, zwischen Friedhof und benachbarten Wohngrundstücken fehle der erforderliche Mindestabstand, um gegenseitige Störungen zu vermeiden. Außerdem habe die Kommune die hydrogeologische und grundwasserhygienische Eignung der Fläche nicht ausreichend geprüft.
Der im Jahr 1717 angelegte Friedhof wurde in der DDR-Zeit als Grünfläche genutzt. Auch in dem nach der Wende aufgestellten Flächennutzungsplan wurde das Areal nicht wieder als Friedhof ausgewiesen. Erst auf Bitten der Jüdischen Gemeinde hatte die Stadt die Wiedernutzung genehmigt. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück, das seit den 50er Jahren durch eine Verkehrsstraße geteilt ist, nur die Trauerhalle.
Die Jüdische Gemeinde Schwerin war 1994 wieder gegründet worden und hat 1.040 Mitglieder. Wegen der anhaltenden Auseinandersetzung hatte die Stadt der Jüdischen Gemeinde im Jahr 2000 auf dem Gelände des kommunalen Waldfriedhofs eine Begräbnisfläche zur Verfügung gestellt, die nach Angaben der Stadt derzeit schon zur Hälfte belegt ist.

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