justiz

NRW startet Bundesratsinitiative gegen rechte Chats im Amt

Herbert Reul stellte die Gesetzesinitiave vor Foto: imago images/Rüdiger Wölk

Nordrhein-Westfalen will stärker gegen volksverhetzende Äußerungen von Amtsträgern vorgehen. Im Fokus stehen dabei sogenannte geschlossene Chatgruppen von Amtsträgern, wenn über diese rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte ausgetauscht werden, wie die Minister für Justiz und Inneres, Benjamin Limbach (Grüne) und Herbert Reul (CDU), am Dienstag in Düsseldorf erläuterten.

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett spreche sich für eine Erweiterung des Strafgesetzbuchs um einen neuen Paragrafen 341 und einen neuen Paragrafen 48 im Wehrstrafgesetz aus, erläuterten die Minister. NRW werde die entsprechende Initiative Ende September in den Bundesrat einbringen.

konsequenzen Die Kommunikation etwa von rechtsextremen Inhalten unter Beamten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst sei keine bloße Meinungsäußerung mehr unter Kollegen, betonte Limbach. Innenminister Reul sagte, solche Gruppen dürften keine »Privatpartys mehr bleiben, auf denen sich wie selbstverständlich extremistische oder kriminelle Schmuddelbildchen zugeschickt werden, ohne dass das auch strafrechtliche Konsequenzen hat«.

Nach Darstellung von Landesjustizminister Limbach bringt der Vorstoß aus NRW keine Änderung der Strafprozessordnung mit sich und eröffnet auch keine neue Möglichkeit, Chats vereinfacht auslesen zu dürfen. Vielmehr gehe es um eine neue strafrechtliche Behandlung bei bekannt gewordenen Verstößen.

In den vergangenen Jahren waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen volksverhetzende, insbesondere rechtsextremistische Inhalte, in sogenannten geschlossenen Chatgruppen geteilt wurden. Teilnehmer waren unter anderen Polizisten, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr. Die gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren mussten regelmäßig eingestellt werden, weil nach den derzeit geltenden Strafvorschriften volksverhetzende Äußerungen erst dann strafbar sind, wenn ein größerer, nicht mehr kontrollierbarer Personenkreis angesprochen wird. Dies sei bei geschlossenen Chatgruppen regelmäßig nicht der Fall, erläuterte Limbach. epd

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