John Demjanjuk

»Nebenkläger geben den Opfern ein Gesicht«

Herr Nestler, Sie versuchen, Nebenkläger für das Verfahren gegen John Demjanjuk zu finden. Warum?
nestler: Die Nebenkläger geben den Opfern in diesem Strafverfahren ein Gesicht. Sie können unmittelbar zeigen, warum es wichtig und notwendig ist, auch nach mehr als 60 Jahren die Ereignisse in Sobibor juristisch aufzuarbeiten. In dem Zeitraum, in dem Demjanjuk in Sobibor tätig war, wurden dort mindestens 29.000 Juden ermordet. Das ist eine ungeheuerliche Zahl, die ohne konkrete Gesichter doch sehr unbegreiflich bleibt.

Das klingt, als ob Sie den Prozess um eine psychologische Komponente erweitern wollen. Welche juristischen Möglichkeiten haben Nebenkläger?
nestler: Ich würde weniger von einer psychologischen, als viel mehr von einer symbolischen Komponente sprechen. Allein die Anwesenheit der Nebenkläger demonstriert, dass es hier um konkrete Menschen geht, die ermordet wurden –den Vater, die Ehefrau, häufig die gesamte Familie. Was die juristische Seite betrifft: Ein Nebenkläger hat weitgehend die gleichen Rechte wie ein Staatsanwalt. Er kann Fragen stellen, Beweiserhebungen beantragen und vor allem Erklärungen abgeben.
Erhoffen Sie sich von Angehörigen auch eine Verbesserung der Beweislage?
nestler: Nein, die Beweislage ist, soviel ich weiß, sehr gut. Nach den Erfahrungen des Prozesses gegen Demjanjuk in Israel in den 80er- und 90er-Jahren, wo er zunächst zum Tode verurteilt und dann das Urteil aufgehoben wurde, wird die deutsche Staatsanwaltschaft gewiss nicht das Risiko eingehen, dieses Verfahren an Beweislücken scheitern zu lassen. Und es ist eher unwahrscheinlich, dass von den Nebenklägern neue Beweise erbracht werden. Das liegt zum einen daran, dass die Ermittlungen sehr gründlich waren. Zum anderen sind die Nebenkläger meist keine Ehepartner, sondern Kinder der in Sobibor ermordeten Menschen und können daher konkret zu den Ereignissen in diesem Vernichtungslager und der Rolle von Herrn Demjanjuk dort wenig beitragen.

Wie erfolgreich waren Sie bisher bei den Bemühungen, Nebenkläger zu finden?
nestler: Ich habe mit der Hilfe von jüdischen Organisationen zwei Überlebende in Israel gefunden. Und in den Niederlanden gibt es eine Gruppe von etwa zehn Menschen, die spätestens, wenn die Anklage erhoben wird, ihre Zulassung als Nebenkläger beantragen werden.

Warum in den Niederlanden?
nestler: Die große Mehrheit der Juden, deren Ermordung in Sobibor dokumentiert ist, kamen aus den Niederlanden. Und es gibt dort eine »Stiftung Sobibor«, die sich um die Angehörigen der Ermordeten kümmert. Diese Stiftung hat die Menschen auch über die Möglichkeit einer Nebenklage informiert.

Gibt es Nebenkläger aus Deutschland?
nestler: Noch nicht. Aber hierzulande ist diese Möglichkeit auch noch wenig bekannt.

Dass erst im Jahr 2009 ein Verfahren gegen einen NS-Täter eröffnet wird, ist vielen unverständlich. Warum hat das so lange gedauert?
nestler: Es gab in den 60er-Jahren vor dem Landgericht Hagen und Landgericht Hamburg schon zwei Verfahren gegen die wenigen deutschen SS-Männer, die in Sobibor waren. Dass der Prozess gegen Demjanjuk erst jetzt zustande kommt, ist bedauerlich, aber nicht zu ändern.

Der Ukrainer Demjanjuk war ja im Vergleich zu manch deutschem Täter ein relativ kleines Licht in der Lagerhierarchie. Heute wird er als einer der füh- renden NS-Täter präsentiert. Bekommt da die Symbolik des Prozesses nicht eine Schieflage?
nestler: Demjanjuk und die Männer, die in ähnlicher Funktion wie er im Lager Sobibor tätig waren, haben ja nicht als bloße Wachleute gewirkt. Sie hatten die Aufgabe, die Juden, die mit dem Zug im Vernichtungslager ankamen, in die Gaskammern zu treiben. Sie waren unmittelbar an der Ermordung beteiligt. Diesem Vorwurf muss sich Demjanjuk stellen, auch wenn er in der Hierarchie der Verantwortung ganz unten stand.

Demjanjuks Anwälte versuchen mit allen Mitteln, seine Abschiebung nach Deutschland zu verhindern. Rechnen Sie damit, dass es zur Prozesseröffnung kommt?
nestler: Ich bin mir relativ sicher, dass Demjanjuk bald abgeschoben wird. Die Argumente seiner Anwälte sind nicht überzeugend, sie wollen schlicht die Abschiebung verzögern. Am wenigsten überzeugend ist der Vorwurf, dass ihm in Deutschland Folter drohe. Definitiv wird es hier für ihn die medizinische Versorgung geben, die er benötigt. Die Abschiebung aus einem Drittland nach Deutschland zählt zum gesicherten Bestand des Internationalen Rechts. In einem rechtsstaatlichen Strafverfahren wegen Beteiligung an tausendfachem Mord beweist sich der Rechtsstaat und verletzt ihn nicht.

Demjanjuk ist 89 Jahre alt. Wie wahrscheinlich ist ein rasches Verfahren, das auch mit einem Urteil endet?
nestler: Wenn sie sich die Videos anschauen, die von den amerikanischen Behörden ohne Wissen von Herrn Demjanjuk gemacht wurden, dann sehen Sie im Unterschied zu den Bildern, die seine Familie an die Öffentlichkeit gegeben hat, einen älteren Herrn, der sich altersgemäß bewegt und der mit den amerikanischen Beamten ganz munter kommuniziert. Diese Videos sind übrigens für jeden im Internet zu sehen. Danach habe ich keine Zweifel, dass Herr Demjanjuk verhandlungsfähig ist.

Mit dem Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Köln sprach Martin Krauß.

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