zivilrechtliche Fragen

Gleiches Recht für alle?

von Oliver Marc hartwich

Wenn es um die Rechtsordnung geht, dann war das Vereinigte Königreich niemals einheitlich. Zwar überwiegt der Einfluss des Common Law, jenes seit der normannischen Eroberung entwickelten Rechts. Aber Schottland zum Beispiel hatte schon immer ein an den europäischen Kontinent angelehntes Rechtssytem – von den juristischen Besonderheiten der Kanalinseln ganz zu schweigen. Ein einheitliches Recht für alle gab es damit streng genommen in Großbritannien noch nie.
Die Zersplitterung des britischen Rechts düfte sich fortsetzen, wenn auch diesmal nicht entlang geographischer Grenzen, sondern nach Religionszugehörigkeit. Seit der anglikanische Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, Anfang des Jahres wenig geschickt bemerkte, dass die Integration islamischen Rechts »nicht nur unvermeidlich, sondern wünschenswert« sei, ist in Großbritannien eine Debatte um die parallele Anwendung unterschiedlicher Rechtsordnungen entbrannt. Zumal Williams vom Obersten Richter Großbritanniens, Lord Nicholas Addison Phillips, Schützenhilfe erhielt. Dieser sah in einer Rede Anfang Juli im Ostlondoner Muslimischen Zentrum »keinen Grund dafür, dass die Scharia oder andere religiöse Regelsätze nicht Grundlage außergerichtlicher Einigungen« werden könnten.
Zwei Fraktionen stehen sich unversöhnlich gegenüber: Auf der einen Seite die Befürworter wie Williams oder Lord Philips, die in dem Prinzip des einen Rechts für alle »eine kleine Gefahr« (»a bit of a danger«) sehen, wie es das geistliche Oberhaupt der Staatskirche ausdrückte. Auf der anderen Seite jene, die wiederum genau in dieser rechtlichen Desintegration des Vereinigten Königreichs eine Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ausmachen.
Von beiden Seiten wird die Diskussion emotional geführt, was durch die Berichterstattung insbesondere in den britischen Boulevardmedien noch einmal verstärkt wird. Dabei täte eine Versachlichung der Auseinandersetzung gut, denn bei genauerer Betrachtung ist die Anwendung religiöser Rechtsvorschriften bereits heute möglich – und zwar unter dem englischen Recht.
Zu den Grundfreiheiten des Common Law gehört die Möglichkeit, in bestimmten Fällen des Zivilrechts statt der staatlichen Gerichte von beiden Parteien anerkannte Schlichter anzurufen. Für orthodoxe Juden wurde dieses Verfahren sogar per Gesetz vor mehr als 100 Jahren geregelt. Seitdem werden die Entscheidungen der Battei Din, also der rabbinischen Gerichte, von staatlichen Instanzen anerkannt. Voraussetzung dafür ist allerdings immer, dass sich die Prozessparteien zu einer Verhandlung vor einem Rabbinatsgericht bereit erklären. Und das kann durchaus vorteilhaft sein, wie Rechtsanwalt Jonathan Greenword erklärt. Orthodoxe Juden sähen es als ihre religiöse Pflicht an, die Battei Din statt der ordentlichen Gerichte anzurufen. Deren Entscheidungen seien häufig auch schneller und kostengünstiger.
Doch die Anrufung eines Bet Din hat Grenzen. Zwar können sie religiöse Ehescheidungen aussprechen, aber diese ersetzen nicht die Scheidung vor einem staatlichen Gericht. Vor allem jedoch haben Rabbinatsgerichte keinerlei Befugnisse in Strafsachen. Neben der Freiwilligkeit ist somit der Anwendungsbereich des jüdischen Rechts eng abgesteckt. Am Vorrang der englischen Gesetzgebung besteht ebenfalls kein Zweifel, denn die Verfahren überlagern nicht das englische Recht, sondern finden quasi in einer von diesem zugewiesenen Nische statt.
Sollten in Zukunft unter denselben Voraussetzungen zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa bei der Abwicklung von Kaufverträgen, auch vor muslimischen Schiedsge-
richten abgewickelt werden: es würde an der bisherigen Rechtslage nichts ändern. Auch jetzt schon liegt es im Ermessen der Vertragsparteien, wen sie zum Schlichter bestellen. Weitaus schwieriger liegen die Dinge auf dem Gebiet des Eherechts, wo grundsätzliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Scharia mit den verfassungsmäßigen Grundsätzen des Vereinigten Königreichs bestehen. Von der Anwendung der strafrechtlichen Bestandteile der Scharia ganz zu schweigen.
Es sind eben diese beiden Rechtsgebiete – Ehe- und Strafrecht – die eine Diskussion über die Möglichkeit der grundsätzlichen Anwendung der Scharia erschwe-
ren. Aber dort fordert auch niemand ernsthaft die Einführung des islamischen Rechts in Großbritannien. Doch im Zivilrecht zögen die britischen Muslime damit im Grunde genommen nur mit den britischen Juden gleich – was ihnen kaum zu bestreiten sein dürfte.

Die Universität Pennsylvania will nicht auf die Forderung eingehen, Daten jüdischer Mitarbeitenden zu veröffentlichen.

USA

Müssen US-Unis Informationen über jüdische Mitarbeiter herausgeben?

Die Universität Pennsylvania wehrt sich gegen die Forderung, persönliche Daten jüdischer Mitarbeitender auszuhändigen. Der Fall wird vor einem US-Bundesgericht verhandelt.

von Nicole Dreyfus  29.01.2026

Fernsehen

Wie Skandal-Camper Gil Ofarim erste Sympathie-Punkte sammelt

Kompliment und Kloppe für Gil Ofarim

von Aleksandra Bakmaz  29.01.2026

TV

Dschungelcamp: Gil Ofarim will nicht sprechen - oder doch?

Bei Hitze und Hunger schütten die Campteilnehmer sich gegenseitig ihr Herz aus. Am zweiten Tag in Down Under lassen die Dschungelbewohner tief blicken. Doch nicht jeder bekommt Mitleid

von Inga Jahn  25.01.2026

Leipzig

Gegensätzliche Nahost-Demos linker Gruppen 

Ein Team des MDR wurde aus der antiisraelischen Demo heraus angegriffen

 17.01.2026

TV-Tipp

Als David Bowie weinte: Arte-Doku beleuchtet die Schattenseiten eines musikalischen Genies

Oft feiern Filmporträts ihre Protagonisten mehr oder weniger unkritisch. Eine Arte-Doku über Popstar David Bowie wählt einen anderen Weg - und ist genau deshalb so gelungen

von Manfred Riepe  14.01.2026

Brandenburg

»Was soll der Scheiß?«: Nach Brandanschlag - Büttner übt scharfe Kritik an Linken-Spitze

Die Hintergründe

 10.01.2026

Antisemitismus

Die kruden Thesen eines AfD-Abgeordneten

Ein AfD-Parlamentarier teilte einen Instagram-Post, in dem die Rothschild-Familie mit dem Untergang der »Titanic« 1912 in Verbindung gebracht wird

 08.01.2026

Brandenburg

Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Anschlag auf Büttner

Nach dem Brandanschlag und die Morddrohung gegen den Antisemitismusbeauftragten haben die Ermittler eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für Hinweise ausgesetzt

 07.01.2026

Potsdam

Antisemitismusbeauftragter erhöht Sicherheitsvorkehrungen

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner ist immer wieder Drohungen ausgesetzt. Nach einem Brandanschlag und einer Morddrohung per Brief verschärft er nun Sicherheitsmaßnahmen. Die Solidaritätsbekundungen für ihn reißen nicht ab

 07.01.2026