Die streng orthodoxe Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde in Brandenburg hat erneut mehr Geld vom Land gefordert und dem Kulturministerium eine »Hinhaltetaktik« vorgeworfen. Zwei Förderbescheide für 2017 und 2018, die vor Gericht keinen Bestand hatten, seien nun mit unveränderten Förderbeträgen neu ausgestellt worden, erklärte die Gemeinde in Potsdam. Das Ministerium spiele damit auf Zeit, die Gemeinde müsse nun erneut klagen. Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück.
Eine Ministeriumssprecherin sagte, das Verwaltungsgericht habe das Ministerium nicht zu einer höheren Förderung verpflichtet. Es sei nur beanstandet worden, dass bei der Bemessung der Leistungen der unterschiedlichen Verbände nicht die gleichen objektiven Verteilungsmaßstäbe angelegt worden seien.
Die Höhe der Förderung entspreche der im Vergleich mit den anderen jüdischen Verbänden in Brandenburg geringen Größe der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde.
Klagen gegen alle Bescheide
Nach Ministeriumsangaben hat die Gemeinde für 2017 einen Betrag von 30.000 Euro erhalten. In den Jahren 2018 bis 2024 seien es jeweils 35.000 Euro und im vergangenen Jahr 52.500 Euro gewesen, hieß es. Die Gemeinde habe gegen alle Bescheide Klage erhoben. Außerdem verlange sie mit einer weiteren Klage, das Land zur Bereitstellung eines eigenen Synagogenzentrums zu verpflichten.
Die Ministeriumssprecherin sagte, eine Förderung der Gemeinde in wunschgemäßer Höhe, die deutlich über den bisherigen Zuwendungen liege, sei nicht möglich. Erwartungen der Gemeinde und realistische Größenordnungen lägen zu weit auseinander. epd