„Zug der Erinnerung“

Gedenken und Gebühren

Der »Zug der Erinnerung« läuft womöglich bald seine Endstation an. Das private Gedenkprojekt, das seit dem 8. November 2007 an die Schicksale von in der NS-Zeit deportierten und ermordeten Kindern erinnert, sieht sich mit Forderungen der Deutschen Bahn AG in Höhe von mehr als 50.000 Euro konfrontiert.
Die mobile Ausstellung, die in zwei Waggons Briefe, Fotos und Lebensläufe von NS-Opfern zeigt, ist in mehreren deutschen Städten zu sehen und benutzt dazu das Schienennetz der Bahn. Dafür stellt die Deutsche Bahn AG Trassen-, Stations- und Anschlussgebühren für Strom in Rechnung. Ein völlig normales Vorgehen, so ein Sprecher der Bahn. Die Bahn sei gesetzlich verpflichtet, von jedem Nutzer die Trassengebühren zu erheben. Es gehe nicht um Bereicherung, »sondern um die reinen Kosten für die Nutzung der Infrastruktur«.
Hans-Rüdiger Minow, Vorstandssprecher der Initiative »Zug der Erinnerung«, hält diese Argumente für vorgeschoben (vgl. Interview auf S. 1). Seine Forderung: Die Bahn solle auf die Gebühren verzichten, um damit die Aufarbeitung der eigenen Behördengeschichte zu unterstützen. Schließlich habe sich die Deutsche Reichsbahn für die Deportationen jüdischer Menschen zur Verfügung gestellt. Vergangene Woche ging die Initiative mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit, in der der Bahn AG ein »faktischer Boykott« des Gedenkens vorgeworfen wird. Die Initiative ruft zu Protesten gegen die Deutsche Bahn AG und das Bundesverkehrsministerium auf.
Unterstützung für den »Zug der Erinnerung« kommt unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Ulla Burchhardt (SPD) und Winfried Hermann (Bündnis 90/Grüne) sowie dem saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU). Hermann nennt das Verhalten des Bahn-Vorstands »unerträglich«. Rückendeckung erhält die Bahn AG indes vom Bundesverkehrsministerium. Dort hieß es lediglich, es sei denkbar, dass die Bahn AG die eingenommenen Gebühren für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellt.
Die Chefhistorikerin der Deutschen Bahn, Susanne Kill, ist über das Vorgehen der Initiative »Zug der Erinnerung« nicht glücklich. Rechtlich gesehen sei die Bahn tatsächlich verpflichtet, Trassengebühren zu erheben. Zwar gebe es die Möglichkeit des Sponsorings, so Kill. Aber darum sei die Bahn von Seiten des »Zugs der Erinnerung« nie gebeten worden. Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe, die die Initiative nun erhebt, hält Kill es allerdings für unwahrscheinlich, dass es jetzt noch zu einem gütlichen Kompromiss kommt.
Kill weist außerdem darauf hin, dass am 23. Januar in Berlin in Anwesenheit von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Ausstellung »Sonderzüge in den Tod. Deportationen mit der Deutschen Reichsbahn« eröffnet werde, die die Deutsche Bahn in Kooperation mit Serge und Beate Klarsfeld von der »Vereinigung der Söhne und Töchter der deportierten Juden in Frankreich« erarbeitet habe.

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