Synagogenbau

Geburtsurkunde einer Gemeinde

von Constantin Graf
von Hoensbroech

Mit diesem Gastgeschenk hatte der Vorstand der Kölner Synagogen-Gemeinde wohl nicht gerechnet: Vertreter der »Gesellschaft zur Förderung eines Hauses und Museums der jüdischen Kultur in Köln« brachten zu einem gemeinsamen Abendessen als Gastgeschenk eine Farbreproduktion der »Geburtsurkunde der Synagogen-Gemeinde« mit. »Allen Stadtsenaten gestehen wir durch ein allgemeines Gesetz zu, dass Juden in den Stadtsenat berufen werden«, heißt es in dem Dekret, das der römische Kaiser Konstantin im Jahr 321 u. Z. auch an die »Kölner Decurionen« sandte. Das Dekret ist nicht nur der früheste Nachweis einer jüdischen Gemeinde in Deutschland. Es ist auch so etwas wie die »Geburtsurkunde des deutschen Judentums überhaupt«, sagt Vereinsgeschäftsführer Helmut Fußbroich und ergänzt: »Alle deutschen Synagogen-Gemeinden berufen sich auf dieses Konstantinische Dekret.« Bemerkenswert dabei ist: Zudem kann aus dem Text gefolgert werden, dass einerseits bereits vor dem Jahr 321 eine größere Anzahl von Juden im damaligen spätantiken Köln gelebt haben muss. Und das andererseits einige von ihnen über Vermögen und gesellschaftlichen Einfluss verfügt haben müssen – Voraussetzungen, um überhaupt in den Stadtsenat berufen werden zu können.
Die Reproduktion des Originals erhielt Helmut Fußbroich mit Hilfe des Kölner Erzbischofs Joachim Kardinal Meisner. Ihn hatte der Geschäftsführer um Vermittlung gebeten. »Eines Tages bekam ich tatsächlich einen Anruf aus der Bibliothek des Vatikan.« Dort wird nämlich der sogenannte Codex Theodosianus aufbewahrt, eine von Kaiser Theodosius II. (408 bis 450) angeregte Abschriftensammlung aller seit Konstantin dem Großen publizierten Gesetze römischer Kaiser. In der Gesetzessammlung findet sich übrigens noch ein weiteres Dekret von Kaiser Konstantin aus dem Jahre 331. Darin stellte er die »Gemeindevorsteher und Archisynagogen sowie die Synagogenväter und die übrigen, die in den Synagogen Dienst tun, von jeglichen körperlichen Dienstleistungen« frei. Auch davon gab es für den Synagogen-Vorstand eine Abschrift – ohne allerdings mit dem ausdrücklichen Hinweis, von nun an alle körperliche Arbeit einzustellen.

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