kriegsverbrecher

Frei dank »Führerbefehl«

Ein anonymer Wohnblock im Norden Ingolstadts. Der Name steht auf einem der unteren Klingelschilder: K. Faber. Einmal läuten genügt. Ohne Nachfrage geht der Türsummer. Wenige Schritte durch das schmucklose Treppenhaus bis zu einer Tür im Erdgeschoss. Ein alter Herr öffnet, großgewachsen, weißes Haar, graue Bundfaltenhose und Strickweste. »Herr Faber?«. »Ja«. »Ich bin Journalist aus München. Kann ich mit Ihnen reden?«. »Nein«, erwidert der Mann mit fester Stimme, »ich gebe keine Interviews«. Die Tür geht wieder zu.
Mit Medienvertretern mag Klaas Carel Faber nicht sprechen. Schon gar nicht über seine Vergangenheit. Der 87-Jährige ist ein mehrfacher Mörder und NS-Kriegsverbrecher. Das hat ein niederländisches Gericht 1947 festgestellt. Als Mitglied der Waffen-SS hatte Faber im »Judendurchgangslager« Westerbork Häftlinge hingerichtet. 22 Morde werden ihm angelastet. Und er wird mit der Erschießung von mindestens 54 unbewaffneten Niederländern durch das Sonderkommando »Feldmeijer« der Waffen-SS in Verbindung gebracht. Nach Zeugenaussagen soll er später an der Hinrichtung von Geiseln und niederländischen Widerstandskämpfern durch die SS und den SD in Groningen beteiligt gewesen sein. Nach dem Krieg wurde Faber von einem niederländischen Gericht zum Tode verurteilt. Begnadigt zu lebenslänglicher Haft, gelang ihm zusammen mit sechs NS-Kollaborateuren 1952 die Flucht aus dem Gefängnis von Breda. Noch am selben Abend erreichten sie die deutsche Grenze.
Unmittelbar nach der Flucht baten die Niederlande die deutsche Regierung um Auslieferung der Flüchtigen. Sie wurden zwar gefasst, in die Niederlande zurück kehrte aber nur einer: Jacob de Jonge, einst leitender Wachmann im Polizeihaftlager »Erika« in Ommen. Er wurde von der britischen Militärpolizei gefasst und als »unerwünschte Person« in die Niederlande zurückgeschickt. Die Regierung Adenauer protestierte dagegen in London, erfolglos.
Zu einer Auslieferung der sechs anderen Ausbrecher kam es nie. In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof 1953, die Gesuchten könnten nicht ausgeliefert werden, weil sie deutsche Staatsbürger seien. Die Begründung: Faber wie auch die anderen hätten durch ihre freiwillige Mitgliedschaft in der Waffen-SS automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt. Die Rechtsgrundlage, auf die sich die Richter beriefen: ein »Führererlass« von 1943.
Nachdem Fabers Auslieferung aussichtslos schien, verlangten die Niederlande, ihn wenigstens in Deutschland für seine Taten zur Rechenschaft zu ziehen. Doch auch das geschah nie. Die deutsche Justiz eröffnete zwar Ermittlungsverfahren gegen die sechs flüchtigen Häftlinge von Breda. Aber alle wurden eingestellt.
Einen der wenigen Vorstöße, Faber doch noch zur Verantwortung zu ziehen, machte im Juli dieses Jahres Bayerns FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Vom Bayerischen Fernsehen zu dem Fall befragt, forderte sie, dass endlich »vonseiten der Generalstaatsanwaltschaft und der zuständigen Ämter auf Bundesebene« ge-prüft werden müsse, »was man machen kann, um entweder eine Auslieferung zu erreichen zum Zwecke der Strafverbüßung in Holland oder ein Verfahren in Deutschland einzuleiten«. Eine Forderung, die Leutheusser-Schnarrenberger, inzwischen Bundesjustizministerin, heute in der Weise nicht wiederholt. Bereits vor Jahren, so ihr Sprecher auf Anfrage, habe das Ministerium die zuständige Staatsanwaltschaft in Bayern aufgefordert zu prüfen, ob das einst eingestellte Ermittlungsverfahren gegen Faber wieder aufgenommen werden könne. Die Staatsanwaltschaft München I habe eine Wiederaufnahme allerdings abgelehnt, ebenso die Generalstaatsanwaltschaft. Zuständig sei im Übrigen die Landesjustizverwaltung in Bayern. Im Justizministerium in München heißt es dagegen nur, Ministerin Beate Merk bewerte grundsätzlich keine Entscheidungen der Justiz.
Die niederländische Regierung sieht dessen ungeachtet Deutschland in der Pflicht. Auf eine Abgeordnetenanfrage, ob Den Haag noch gewillt sei, auf die deutsche Seite Druck im Sinne einer Auslieferung oder Strafverfolgung auszuüben, antwortete Justizminister Hirsch Ballin am 15. Oktober: »Alle Informationen, über die die Niederlande verfügen, sind an die deutschen Behörden weitergeleitet worden.« Faber, so der Minister, sei in den Niederlanden weiter zur Fahndung ausgeschrieben. In Den Haag scheint jedoch niemand mehr ernsthaft damit zu rechnen, dass Klaas Carel Faber sich jemals für seine Taten wird verantworten müssen.
So wird der verurteilte Mörder und NS-Kriegsverbrecher wahrscheinlich einen beschaulichen Lebensabend in Ingolstadt verbringen. Weil sein »Führer« ihn einst zu einem Deutschen machte. Und weil sich die deutsche Nachkriegsjustiz an diesen Erlass gebunden glaubte. Michael Kraa

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