Augsburg

Ex-Verfassungsrichter: AfD-Verbot denkbar

Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Foto: picture alliance/dpa

Teile der AfD sind nach Einschätzung des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio gefährlich. »Nicht nur, wenn sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung oder die verfassungsrechtliche Menschen- und Staatsbürgeridee verändern wollen, sondern auch, wenn sie zu starke Sympathien für eine ausländische feindliche Macht zeigen. Würden Staatsgeheimnisse noch sicher vor Putin gewahrt, wenn bestimmte Parteien in Regierungsverantwortung gelangten«, sagte Di Fabio der »Augsburger Allgemeinen«.

Ein Verbot der Partei hält Di Fabio unter bestimmten Umständen für denkbar, auch wenn die Hürde hoch sei. »Man muss der Partei eine aggressiv kämpferische Haltung gegen das demokratische System nachweisen, etwa aus ihrem Parteiprogramm heraus oder aus dem typischen, repräsentativen Verhalten ihrer Mitglieder. Ich weiß nicht, ob das bislang gesammelte Material dafür heute ausreicht.«

Wenn jedoch »der bislang zu beobachtende Vorgang der inneren Radikalisierung mit personellen Verbindungen zur Neonaziszene anhält, werden womöglich andere Einschätzungen näherliegen«. Di Fabio betonte, dass das Parteiverbotsverfahren ein »scharfes Schwert der wehrhaften Demokratie« bleibe.

Verhinderte Manipulationen

Auf die Frage, ob man Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht besonders schützen solle für den Fall, dass die AfD in Regierungsämter komme, sagte Di Fabio: »Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts und auch Grundsätze des Wahlmodus stehen heute schon im Grundgesetz. Was dort nicht steht, ist die Länge der Amtszeit oder die Zweidrittelmehrheit, die erforderlich ist, um Verfassungsrichter durch Bundestag und Bundesrat zu wählen.«

Manipulationen könnten verhindert werden, wenn man die Amtszeit und die Altersgrenze von Verfassungsrichtern ins Grundgesetz schreibe, so der Experte. »Das Zwei-Drittel-Erfordernis für die Wahl würde ich dagegen nicht ins Grundgesetz aufnehmen.«

Der Jurist sagte mit Blick auf das Streitthema Migration, dass ein stabiler Staat eine personelle Kontrolle über sein Gebiet benötige. »Es gibt Menschenrechte mit Ansprüchen auf Schutz und Asyl, aber nicht auf unbegrenzte Einwanderung.« Es sei nicht richtig, dass in Zeiten der Globalisierung Grenzen nicht mehr kontrollierbar seien.

»Es droht gewiss keine «Umvolkung», wie rechte Verschwörungstheorien das suggerieren wollen. Doch die Demokratie hat das Recht, die Bedingungen ihrer Hilfeleistung sittlich selbst zu bestimmen und eine wirtschaftlich motivierte Einwanderung, die wir ja brauchen, nach bestimmten Kriterien festzulegen und zu steuern.« kna

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