Entschädigung

Ausgezahlt

Das Unrecht ging in die Millionen. Während
der Nazizeit wurden zahlreiche Versicherungspolicen
ihren jüdischen Besitzern
entzogen oder nicht ausgezahlt. Diese und
ihre Erben erhielten lange Zeit keine Entschädigung.
Um das zu ändern, wurde
1998 die International Commission on Holocaust
Era Insurance Claims (ICHEIC) ins
Leben gerufen. Gründer der ICHEIC waren
US-Versicherungsaufseher, europäische
Versicherungsunternehmen, Überlebendenverbände
und der Staat Israel. An
diesem Dienstag nun hat die ICHEIC in
Washington den Abschluss des Verfahrens
zur Entschädigung von Holocaustopfern
und deren Erben bekannt gegeben, die im
Dritten Reich um ihre Versicherungspolicen
gebracht worden waren.
Im Jahr 2000 setzte die Bundesrepublik
Deutschland die internationalen Vereinbarungen
zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern
und anderen Vermögensansprüchen
aus der Zeit des »Dritten Reichs« in
einem Stiftungsgesetz um. Um die ICHEIC
in das deutsche Stiftungsgesetz zu integrieren,
wurde 2002 ein Abkommen zwischen
der ICHEIC, dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) und
der Bundesstiftung »Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft« geschlossen – nach
zweijährigen zähen Verhandlungen, denn
Opferverbände und Versicherungsunternehmen
misstrauten einander. Seit 1998
hatte die ICHEIC weltweit in Anzeigen dazu
aufgerufen, Entschädigungsanträge zu
stellen. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember
2003. Wegen oft schwieriger Prüfverfahren
dauerte die Auszahlung der berechtigten
Ansprüche bis heute. Das Geld
stammt aus dem Vermögen der Stiftung,
etwa 5 Millarden Euro, die je zur Hälfte der
Bund und die deutschen Wirtschaft eingezahlt
hatten. 255 Millionen Euro davon
stammten von Versicherungsunternehmen.
Weltweit erhielt die ICHEIC 80.000 Entschädigungsanträge,
davon betrafen 19.421
den deutschen Markt. 7.870 dieser Anträge
wurden als berechtigt anerkannt und über
den GDV entschädigt – mit insgesamt
102,16 Millionen Dollar. Im Durchschnitt
erhielt jeder Anspruchsberechtigte knapp
9.000 Dollar, bei einer Mindestentschädigungssumme
von 3.000 Dollar für die Erben
bzw. 4.000 für Überlebende selbst.
Nicht gezahlt wurde nur, wenn ein Versicherungunternehmen
nachweisen konnte,
die betreffende Police bereits früher ausgezahlt
zu haben, etwa im Rahmen vergangener
Wiedergutmachungsverfahren.
Ein Grenzfall waren die so genannten
Sperrkontenfälle, in denen die Versicherung
die Police für ausgewanderte jüdische
Bürger auf ein Sperrkonto überwiesen hatte,
das der deutsche Staat dann konfiszierte.
Hier gab man sich kulant: Auch diese
Antragsteller erhielten eine Entschädigung
aus dem Stiftungsvermögen.
Mit dem Abschluss des Verfahrens, so
hofft die deutsche Versicherungswirtschaft,
ist nun Rechtssicherheit hergestellt.
Denn neben der Entschädigung der Opfer
hatte das Verfahren noch einen weiteren
Zweck: die Unternehmen gegen das Risiko weiterer Klagen abzusichern.

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