Vortrag

»Überwindung mittelalterlicher Zustände«

Rolf Kießling und die Archivarin Sylvia Krauss im Gemeindezentrum Foto: Marina Maisel

Für Münchens Juden war es ein Grund zum Feiern: das »Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern«, das am 10. Juni 1813 veröffentlicht wurde. Bei einem Festvortrag zum 200-jährigen Jubiläum des Edikts beleuchtete der Historiker Rolf Kießling im Gemeindezentrum jene Entwicklungen, mit denen die Stellung der Juden in der Verfassung des Staatsreformers Maximilian Graf Montgelas ihren Niederschlag fand.

Was für Münchens Juden ein großer Erfolg war, relativiere sich indes bei genauerer Betrachtung ein wenig, führte der Historiker aus. Hinsichtlich der Aufklärung sei das Edikt zwar eine »Überwindung der vormodernen, mittelalterlichen Zustände« gewesen. Andererseits hätten antijüdische Vorurteile weiterhin Bestand gehabt. Es sollte noch Jahrzehnte dauern, »bis die volle Freizügigkeit gewährt und die Integration in die Mehrheitsgesellschaft auch tatsächlich umgesetzt war«, so Kießling.

freiheit Mit der neuen Verfassung des Reformers Montgelas habe für Juden jedoch auch zweifelsfrei die Zeit begonnen, in denen sie bürgerliche Rechte und die »vollkommene Gewissensfreiheit in einer Privatkirchengesellschaft« erhielten, erklärte Kießling. Damit sei der Weg zur Gründung von jüdischen Gemeinden geebnet worden. Vorwiegend auf dem Land habe es solche Strukturen bereits gegeben.

Kießling sprach im Weiteren über die Unterschiede zwischen Zentrum und Provinz, anhand derer sich die Kehrseiten der neuen Regelung gezeigt hätten. So sei der Wirkungskreis von Rabbinern auf »ausschließlich kirchliche Verrichtungen« beschränkt gewesen. Ihre Ausbildung »wurde kontrolliert und ihre Anstellung per Eid bestätigt«. Die Errichtung eigener Schulen sei »an geprüfte Lehrer gebunden gewesen wie auch das Studium der jüdischen Gottesgelehrtheit an den vorbereitenden Besuch einer öffentlichen Studienanstalt«. Damit war die Ausbildung an den Jeschiwot in Frage gestellt.

Kießlings These: »Die Emanzipation der Juden, wie sie sich in den bayerischen Reformgesetzen niederschlug, war trotz mancher Formulierungen nicht primär ein Produkt der Aufklärung, sondern Endpunkt einer langfristigen Entwicklung staatlicher Verdichtung.« Deutlich werde dies auch im Alltag der kleinen und größeren Gemeinden in Franken und Schwaben, die in einer vielschichtigen Herrschaftsordnung und in einem komplexen Neben-, Gegen- und Miteinander von Juden und Christen lebten.

autonomie Ab dem Ende des 17. Jahrhundert habe sich etwa die Entwicklung angebahnt, eigenständige Traditionen jüdischer Gemeindeautonomie zu beseitigen. Dies, so Kießling, »entsprach dem generellen Modernisierungsschub der bürokratischen Zentralisierung«. Dazu komme das Selbstverständnis jüdischer Gemeinden, »wie die Christen im Dorf normale Untertanen zu sein«.

Damit fänden sich in dem Judenedikt von 1813 Faktoren wieder, »die schon seit Langem in den verschiedenen schwäbischen – und auch fränkischen – Territorien diskutiert und praktiziert wurden«. Neu an dem Edikt sei seine Gültigkeit im gesamten bayerischen Staat gewesen. Es habe die Gründung der Kultusgemeinde in München ermöglicht – für die Landgemeinden mit einer etablierten Struktur war es kein Befreiungsakt.

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