Viele Hilfsangebote in der Corona-Pandemie, vom Einkauf für Risikogruppen über begleitetes Spazierengehen bis hin zu digitalen Sprachcafés, beruhen auf dem Engagement Freiwilliger.
Die zum 1. Januar in Kraft getretene Kostenerstattungsrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend würdigt das Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden durch eine Erhöhung des Taschengeldes.
BESCHLUSS Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) unterstützt diese Neuerung nun. »Als Zentralstelle mit dem höchsten Anteil älterer Freiwilliger, die Transferleistungen beziehen, begrüßt die ZWST daher besonders den Beschluss des Deutschen Bundestages im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020«, betont die ZWST.
In vielen jüdischen Gemeinden sind Bundesfreiwillige unverzichtbare Helfer.
Der Beschluss beinhaltet unter anderem eine Anhebung der Freibeträge im SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2021, sodass auch Bundesfreiwilligendienstleistende mit Bezug von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter ohne Abzug von der Taschengelderhöhung profitieren können.
ALLGEMEINWOHL Seit 2012 fungiert die ZWST als Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD ist ein altersunabhängiges Angebot, um sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. In vielen jüdischen Gemeinden und anderen Einrichtungen sind Bundesfreiwillige unverzichtbare Helfer.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In 110 Einsatzstellen unterstützt die ZWST mit rund 400 Freiwilligen bürgerschaftliches Engagement und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung ihrer Mitgliedsgemeinden. ja