Erfurt/Mainz

Mehr Geld für mehr Bürger

In Erfurt besiegelt – in Mainz in Vorbereitung: Handschlag zu den neuen Staatsverträgen mit den jüdischen Gemeinschaften in Thüringen und Rheinland-Pfalz Foto: Fotolia

Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen ihre finanzielle Unterstützung für die Jüdischen Gemeinden aufstocken. Einen entsprechenden Staatsvertrag für Thüringen unterzeichneten am 12. Oktober Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) und der Vorsitzende der Thüringer Landesgemeinde, Wolfgang Nossen, in Erfurt. Ab 2012 werden danach die Landesgemeinden in Thüringen jährlich 380.000 Euro erhalten.

Für das laufende Jahr wurden die Mittel bereits von 280.000 auf 360.000 Euro angehoben. Mit der Erhöhung reagiere das Land auf die gewachsene Mitgliederzahl und die damit entstandenen neuen Aufgaben, hieß es. Lieberknecht bezeichnete die wachsende jüdische Gemeinschaft als »große Bereicherung« für den Freistaat. Die Gemeinschaft hat in Thüringen rund 560 Mitglieder, von denen 300 allein in Erfurt und 100 in Jena leben. Seit Herbst 2010 hat Thüringen einen Rabbiner, der für die Gemeindemitglieder in Erfurt, Jena und Nordhausen zuständig ist.

im Kabinett Auf 550.000 Euro soll sich der Betrag erhöhen, mit dem das Land Rheinland-Pfalz künftig seine jüdische Gemeinschaft unterstützt. Ende September hatte das Landeskabinett dem Entwurf eines neuen Staatsvertrags mit dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinde zugestimmt.

Dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai 2009 folgend, schrieb die zuständige Bildungsministerin Doris Ahnen im Staatsvertragsentwurf fest, dass die Delegiertenversammlung der verbandsangehörigen Gemeinden künftig jährlich über die Mittelverteilung auf die Mitgliedsgemeinden des Landesverbandes entscheiden solle.

Das Urteil war notwendig geworden, nachdem die brandenburgischen Gemeinden gegen ihren Landesverband geklagt hatten, bei der Mittelverteilung eigene Interessen zu verfolgen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil sieht seitdem vor, dass Staatszuschüsse nicht mehr allein von den Landesverbänden zugeteilt werden. Wie bisher müssten die Gemeinden jedoch die Voraussetzungen für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erbringen.

Verdoppelung Der alte Staatsvertrag war 1999 abgeschlossen worden und sah eine Unterstützung der Gemeinden mit jährlich 275.700 Euro vor. Damals gehörten der jüdischen Gemeinschaft 1.600 Personen an. Inzwischen zählt sie 3.300 Mitglieder in fünf Mitgliedsgemeinden mit Körperschaftsstatus. Entsprechend sei der Betrag auf künftig 550.000 Euro verdoppelt worden. Jetzt muss noch der Landtag den Vertrag durch ein entsprechendes Zustimmungsgesetz beschließen.

In den Entwurf des neuen Staatsvertrags seien unter anderem auch explizite Regelungen zu den jüdischen Feiertagen, zum Recht Jüdischer Kultusgemeinden auf Errichtung und Betreiben von Kindertagesstätten und Schulen, zum jüdischen Religionsunterricht, zur jüdisch-theologischen Hochschulausbildung, zum Betreiben jüdischer Friedhöfe sowie zur Denkmalpflege und zum Vermögensschutz aufgenommen worden, teilte das Ministerium mit.

Dankbarkeit Landesverbandschef Peter Waldmann begrüßte die vorgesehene Aufstockung. Die Synagogenneubauten in Mainz und Speyer belasten das Budget erheblich. In Rheinland-Pfalz komme das Problem hinzu in einem Flächenland relativ kleine Gemeinden versorgen zu müssen. »Angesichts der Kürzungen des Landeshaushalts bei der Kultur, sind wir dankbar, für die Unterstützung, die den jüdischen Gemeinden gewehrt werden soll«, sagte Waldmann.

Dringend benötigt würden weiterhin Rabbiner für Mainz und Koblenz sowie Kantoren, sagte der Landesverbandsvorsitzende weiter. So wünscht sich die Mainzer Gemeinde seit Längerem einen festen Rabbiner. In Speyer wird derzeit die Synagoge vollendet. Im thüringischen Erfurt bestand Gefahr, den zusätzlichen Gemeinderaum aus Geldmangel nicht mehr mieten zu können.

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