Berlin

Zentralrat kritisiert Höhe für Einmalzahlungen aus dem Härtefallfonds

Foto: Getty Images

Der Zentralrat der Juden und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden kritisieren die Höhe für Einmalzahlungen aus dem Härtefallfonds für jüdische Rentner, die aus der ehemaligen Sowjetunion eingewandert sind.

»Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass unserer Ansicht nach die Einmalzahlung mindestens bei 10.000 Euro liegen müsste, um den jüdischen Zuwanderern einen würdigen Ausgleich zu ermöglichen«, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Mittwoch.

Stiftung Das Bundesarbeitsministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, dass betroffene Menschen entsprechende Anträge abrufen können. Ihnen steht eine Einmalzahlung von 2500 Euro zur Abmilderung ihrer Not zu. Wenn sich demnach das betreffende Bundesland ebenfalls an der Stiftung beteiligt hat, wird dieser Betrag auf 5.000 Euro verdoppelt. Die Länder haben laut Ministerium noch bis zum 31. März Zeit, der Stiftung beizutreten. Anträge können demnach bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

»Die Ausgestaltung des Fonds bleibt weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück.«

abraham lehrer, zwst-präsident

Der Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle, Abraham Lehrer, erklärte: »Die Ausgestaltung des Fonds wurde seitens der aktuellen Bundesregierung ohne weitere Beteiligung der jüdischen Spitzenverbände vorgenommen und bleibt weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück.« Mangels Bereitschaft der Bundesregierung, eine Lösung im Rentenrecht zu finden, wäre eine Fondslösung mit einer Einmalzahlung eine akzeptable Variante gewesen, wenn die Zahlung entsprechend höher ausfallen würde, so Lehrer. Er fordert Bund und Länder dazu auf, »umgehend eine Nachbesserung der veröffentlichten Konditionen vorzunehmen«.

Grundsicherung Nach Angaben der ZWST kommen 93 Prozent der heute im Rentenalter liegenden sogenannten Kontingentflüchtlinge, die überwiegend in den 90er-Jahren nach Deutschland kamen, nicht ohne Grundsicherung aus.

Ursache dafür ist in vielen Fällen, dass in den Herkunftsländern erworbene Rentenansprüche in Deutschland nicht anerkannt werden. Etwa 70.000 jüdische Rentner haben Anspruch auf die Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds. ja

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