Rechtsextremismus

Das Unbehagen hält an

Plakat-Aktion von Heinz Meyer auf dem Jakobsplatz Foto: privat

Rechtsextremismus

Das Unbehagen hält an

Bayerisches Verwaltungsgericht setzt den Antrag von Stadt und IKG gegen Münchens Pegida-Chef Heinz Meyer außer Kraft

von Helmut Reister  12.11.2020 08:37 Uhr

Mit einem Platzverweis wollte die Stadt München den unsäglichen Auftritten des Rechtsextremisten Heinz Meyer vor der Synagoge und dem Jüdischen Gemeindezentrum ein Ende bereiten. Diese Anordnung, die im Sommer erteilt und von der Israelitischen Kultusgemeinde nachdrücklich unterstützt wurde, haben die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichts außer Kraft gesetzt. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf Meyer dort weiterhin seine ideologischen Positionen verbreiten.

Auf den ersten Blick ist die Szenerie klar. Ein Mann steht auf dem Jakobsplatz, nur wenige Schritte von Gemeindezentrum und Synagoge entfernt. In der Hand hält er ein großes Plakat, mit dem er gegen religiöse Bräuche im Judentum wettert. Beter, die zum Gottesdienst in die Synagoge gehen, laufen an ihm vorbei – und haben Angst.

»Nur darum geht es ihm, nicht um jüdische Religion«, stellt Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, fest. Das erkennbare Unbehagen Knob­lochs, die den Holocaust überlebte und nun das aktuelle Wiederaufflammen des Antisemitismus in breiten Gesellschaftsschichten wahrnimmt, ist leicht nachvollziehbar.

neonazis Ein Faktor, der das Unbehagen weiter schürt, sind die »Kameraden«, mit denen sich Meyer umgibt. In konzentrierter Form traten sie im Jahr 2015 beim ersten »Pegida«-Aufmarsch in München, den der Rechtsex­tremist organisierte, gemeinsam in Erscheinung.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hält Heinz Meyer für »einen maßgeblichen Aktivisten der rechtsextremistischen Szene«.

Etwa 80 gewaltbereite Neonazis nahmen den Erkenntnissen der Polizeibehörden zufolge daran teil, darunter auch ein verurteilter Helfer des mörderischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) – und zwei eng mit Meyer verbundene Mitglieder der verbotenen rechtsex­tremistischen »Kameradschaft Süd«.

Für die Israelitische Kultusgemeinde ist die »Kameradschaft Süd« ein rotes Tuch. Immerhin waren es zwei Mitglieder der Neonazi-Truppe, die einen Bombenanschlag bei der Grundsteinlegung des Gemeindezentrums am Jakobsplatz geplant hatten. »Viel Fantasie ist nicht nötig, um nachvollziehen zu können, welche Gefühle der Auftritt dieser ›Kameraden‹ direkt vor dem Gemeindezentrum auslöst. Ob er nun mit dem Plakat nur still herumsteht, spielt dabei keine Rolle«, beschreibt Knobloch die für sie nicht hinnehmbare Situation.

verfassungsschutz Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hält Heinz Meyer für »einen maßgeblichen Aktivisten der rechtsextremistischen Szene«. Sein Name taucht auch auf der Liste der 43 gefährlichsten Rechtsextremisten Deutschlands auf, wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtete.

Von den Behörden wird er als »Gefährder« eingestuft. Seit 2012 ermittelt die Generalbundesanwaltschaft gegen ihn wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

An der Rechtslastigkeit Meyers und seiner Motivlage ist auch das Verwaltungsgericht nicht vorbeigekommen. »Für das Gericht steht außer Frage«, heißt es in einer Stellungnahme zur Aufhebung des Platzverweises, »dass der Antragsteller ein bekennender, vorbestrafter Rechtsextremist ist, der zu Provokationen neigt. Für das Gericht ist auch nachvollziehbar, dass für jemanden, der die politische Vita des Antragstellers kennt, dessen Aktionen am St.-Jakobs-Platz als ärgerlich und anstößig erscheinen.«

gesinnung Die Stadt München hatte den Platzverweis, gegen den Meyer mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vorgeht, damit begründet, dass er mit seinem Auftreten eine Belästigung der Allgemeinheit darstelle und es ihm in Wirklichkeit darum gehe, seine rechtsextremistische Gesinnung zur Schau zu stellen.

Charlotte Knobloch setzt ihre Hoffnung auf das endgültige Urteil im Hauptverfahren.

Von dieser Argumentation ließ sich das Verwaltungsgericht nicht beeindrucken, auch nicht von der möglichen Wirkung der Plakat-Aktion auf die jüdische Gemeinschaft. Als antisemitisch beziehungsweise zum Hass gegen Juden aufstachelnd könne sie jedenfalls nicht gewertet werden, meinten die Richter im Eilverfahren.

Charlotte Knobloch, die von Gemeindemitgliedern mehrfach auf den furchteinflößenden Charakter des Meyer-Auftritts angesprochen wurde, setzt ihre Hoffnung auf eine differenziertere Betrachtungsweise der Verwaltungsrichter, die das endgültige Urteil im Hauptverfahren treffen müssen. »Die Reduzierung der Argumentation auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung wird der eigentlichen Problematik nicht gerecht«, ist sie überzeugt.

antisemitismus Die »eigentliche Problematik« spricht Charlotte Knobloch bei geeigneten Anlässen immer wieder an und blickt dabei auf den seit Jahren wachsenden und immer offener zutage tretenden Antisemitismus, auf Hass, der sich zunehmend in Gewalt niederschlägt.

Sie fordert ein konsequenteres Vorgehen des Staates gegen antisemitische Strukturen in der Gesellschaft sowie eine bessere rechtliche Grundlage, um sie zu bekämpfen. In diesem Punkt sei vor allem die Politik gefordert. »Sonntagsreden«, sagt Charlotte Knobloch, »habe ich schon genügend gehört. Es wird Zeit zum Handeln.«

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