Magdeburg

Bürgen für die Sicherheit

Stadt mit zwei jüdischen Gemeinden: Halle Foto: imago

Die Synagogengemeinde Halle hat gegen den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt einen Teilsieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg legte in einer Nebenentscheidung fest, dass der Landesverband bis Mitte Februar eine Sicherheitsleistung in Höhe von 863.304 Euro erbringen muss. Hintergrund ist eine Forderung der Synagogengemeinde Halle, an den staatlichen Zuschüssen beteiligt zu werden, obwohl sie weder dem Landesverband noch der Union progressiver Juden angehört.

Sockelbetrag 1999 war die Synagogengemeinde offiziell anerkannt worden. Seitdem kämpft sie darum, an den Finanzmitteln aus dem Staatsvertrag beteiligt zu werden. Deren Verteilung obliegt jedoch dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Bislang berücksichtigte dieser aber nur die Gemeinden in Magdeburg, Dessau und die Jüdische Gemeinde zu Halle. Die Synagogengemeinde erhielt lediglich einen Basisbetrag. Verabredete Mehrzahlungen kämen nur unregelmäßig oder nicht in beanspruchter Höhe, beklagt Gemeindevorsitzender Karl Sommer, der die aktuelle Mitgliederzahl mit 228 angibt.

2009 hatte bereits das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass der Landesverband an die Synagogengemeinde für die Jahre 1999 bis 2005 eine Nachzahlung zu leisten habe. Dagegen hatte der Landesverband mit seinem Vorsitzenden Max Privorozki Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg eingelegt. Dieses hatte zwar das Verfahren angenommen, es aber am 20. Juli 2011 ausgesetzt, um zunächst vor dem Landesverfassungsgericht den alten Staatsvertrag auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Handlungsfähigkeit Dass nun am 5. Januar das OVG doch den Beschluss fasste, vom Landesverband eine Sicherheit zu verlangen, überrascht Max Privorozki. »Es ist ein harter Schlag für uns«, gibt er zu. Er sei optimistisch, aber besorgt, sähe er doch die Handlungsfähigkeit des Landesverbandes durch die finanzielle Belastung gefährdet.

»Wir haben SOS in Richtung des Landesministeriums, der Hausbank und auch an den Zentralrat der Juden in Deutschland ausgesendet, berichtet Privorozki. Bislang habe er von ihnen weder eine Ablehnung noch eine Zusage erhalten. Karl Sommer gibt sich indes gesprächsbereit. Landesverbandschef Privorozki möchte aber zu einem solchen Treffen auch das Kultusministerium als Partei des Staatsvertrages und den Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, als Prüfungsinstanz mit an den Tisch bitten.

«Die Sache soll dann ein für alle Mal erledigt werden», betont Privorozki. «Herr Sommer soll uns ein Angebot zusenden und keine Wenn-Dann-Forderungen stellen», fordert er Sommer auf. Doch die Zeit wird knapp.

Der Sprecher des Kultusministeriums sagte der Jüdischen Allgemeinen, dass eine Landesbürgschaft die letzte mögliche Option sei. «Doch erst sind der Landesverband und die Bank gefragt», erklärte Philipp Hoffmann. Doch selbst wenn der Landesverband die 863.304 Euro hinterlegt, fließen sie nicht automatisch der Synagogengemeinde zu.

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