Recht

Schäden für die Umwelt

Klimaaktivist blockiert Autobahnausfahrt. Foto: IMAGO/Die Videomanufaktur

Seit einigen Wochen macht die Bewegung die »Letzte Generation« von sich reden – eine Gruppe von Menschen, die, so liest man auf deren Webseite, »entschlossen gewaltfreien Widerstand gegen den fossilen Wahnsinn unserer Gegenwart leistet«. Es gehe um den »Überlebenswillen der Gesellschaft«, heißt es da. Die Aktivisten sehen einer düsteren Zukunft entgegen, man habe noch maximal zwei bis drei Jahre Zeit, in der man »den fossilen Pfad der Vernichtung verlassen könne«.

Ob die »Letzte Generation« Kunstwerke mit Kartoffelbrei bewirft, sich an Bilderrahmen festklebt, auf Autobahnen in Sitzstreik geht oder den Berliner Flughafen blockiert – die Mittel ihrer Proteste sind aufsehenerregend, und einige Protestaktionen haben einen gewaltigen Grad an Showcharakter. Doch für viele sind sie oft ein Ärgernis, schließlich führen Straßen- und Autobahnblockaden während der Hauptverkehrszeit zu Unmut, zumal mitunter selbst Krankenwagen und andere Einsatzfahrzeuge keine Möglichkeit haben, die Sperrungen zu passieren.

zukunft Natürlich ist es in jeder Generation sehr wichtig und angebracht, sich über die Herausforderungen der jeweiligen Zeit auszutauschen und auf mögliche Auswirkungen auf die Zukunft aufmerksam zu machen. Bei den unterschiedlichen Aktionen der »Letzten Generation« werden jedoch oft bewusst die Umwelt und die Mitmenschen außer Acht gelassen. Somit strapazieren die Aktivisten alle in der Umgebung. Sie nehmen keine Rücksicht auf andere, ja, nehmen sogar bewusst Schädigungen in Kauf – obwohl ihr Begehr und ihre Hinweise auf ein schwerwiegendes weltweites Problem durchaus diskutiert und dringend Lösungen gefunden werden müssen.

Wie ist die jüdische Sicht auf Protestaktionen mit einer beabsichtigten Schädigung? Dürfen wir anderen im Rahmen eines Protests Sachschaden zufügen? Und noch schwerwiegender: Wie verhält es sich, wenn durch solche Aktionen Menschen verletzt werden?

Der Talmud unterteilt Schädigungen in seinen zivilrechtlichen Ausführungen in vier Hauptkategorien, die sogenannten Vier Väter. Es handelt sich um Schädigungen, die ein Mensch direkt oder indirekt verursacht hat. Die Kategorien sind: der Ochse, die Grube, die Abweidung und das Feuer. Die »Vier Väter« sind eine Metapher für die jeweiligen Schäden, die entstehen können. In unserem Fall gehen wir davon aus, dass ein Mensch, der sich an einem Gegenstand festklebt, bewusst einen Sachschaden verursacht.

Bei den unterschiedlichen Aktionen der »Letzten Generation« werden oft bewusst die Umwelt und die Mitmenschen außer Acht gelassen.

Entstanden ist also eine beabsichtigte Sachbeschädigung bei der Aktion des Anklebens an einen Gegenstand, zum Beispiel an den Rahmen eines Gemäldes. Der Halacha zufolge muss der Verursacher dem Eigentümer des Objekts dann eine vollständige Entschädigung leisten.

TALMUD Wir lesen dazu im Talmud (Nesikin, Bawa Kama 2,6): Der Mensch ist immer verantwortlich für das, was aus Versehen geschieht, was vorsätzlich geschieht, was im wachen Zustand geschieht oder auch im schlafenden Zustand. Hat jemand ein Auge seines Freundes geblendet oder dessen Gegenstände beschädigt, so muss er Schadenersatz leisten. Sich an den Rahmen eines Gemäldes festzukleben, muss also als vorsätzliche Schädigung betrachtet werden. Damit ist man aus halachischer Sicht als voll verantwortlicher Schädiger anzusehen, der dann in vollem Umfang Schadenersatz leisten muss. Hinzu kommt, dass wir an die zivilrechtlichen Gesetze des jeweiligen Landes, in dem wir leben, gebunden sind und gegen diese aus halachischer Sicht nicht verstoßen dürfen.

Schwerwiegend ist es, wenn durch eine Protestaktion Menschen zu Schaden oder gar ums Leben kommen. Aus halachischer Sicht würde man hierbei von Totschlag sprechen. Der Totschläger müsste umgehend in eine der sechs vorgesehenen Städte fliehen, bevor er gerichtlich zur Verantwortung gezogen wird (4. Buch Mose 35).

Doch diese Auflage hat der Ewige den Israeliten auferlegt. Somit würde wieder das Landesrecht greifen, und ein solcher Umstand müsste vom jeweiligen Gericht geahndet werden.

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