NS-Verbrechen

Zweite Schuld

Foto: Rainer Schwalme

NS-Verbrechen

Zweite Schuld

Ob Auswärtiges Amt oder Finanzministerium: Sie alle haben dem »Führer« gedient. Doch gerade die Schreibtischmörder blieben nahezu unbehelligt. Eine schwere Hypothek für die Bundesrepublik

von Ralph Giordano  16.11.2010 10:11 Uhr

Spät, dafür aber geradezu erdrutschartig, kommt es durch deutsche Historiker ans Licht: Ob Auswärtiges Amt, ob Justiz- oder Finanzministerium – sie alle haben unter Hitler mitgemacht! Und danach ihre Mythen gesponnen.

Die Bilanz nach 65 Jahren: Wir leben in einem Land, in dem auf die größten geschichtsbekannten Verbrechen mit Millionen und Abermillionen Opfern, die wohlbemerkt hinter den deutschen Fronten um- gebracht worden sind wie Insekten, das größte Wiedereingliederungswerk für Täter folgte, das es je gegeben hat. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind sie nicht nur straffrei davongekommen, sie konnten ihre Karrieren auch unbeschadet fortsetzen. Diesen »großen Frieden mit den Tätern«, ihre hastige soziale, politische und wirtschaftliche Eingliederung während der ersten Legislaturperioden des Bundestages, diese geradezu kollektiv funktionierende Verdrängung und Verleugnung der ersten Schuld unter Hitler habe ich die »zweite Schuld« genannt, den Geburtsfehler der Bundesrepublik Deutschland.

Globke Der Triumph der Beharrungskräfte hatte denn auch gleich sein Synonym, seine Personifizierung gefunden: Doktor Hans Globke, Staatssekretär Konrad Adenauers, Schöpfer des Bundeskanzleramtes, graue Eminenz der bundesdeutschen Frühepoche und – Kommentator der nationalsozialistischen Rassengesetze vom September 1935. Kernzitat: »Artfremdes Blut ist alles Blut, das nicht deutsches Blut noch dem deutschen Blut verwandt ist. Artfremden Blutes sind in Europa regelmäßig nur Juden und Zigeuner.«

Hans Globke – das war der große Schatten im Rücken des Alten von Rhöndorf, ein Denkmal negativer Traditionskontinuität und unverwüstlicher Dienstbereitschaft unter wechselnden Staats- und Gesellschaftsformen, die Erklärung für Hitlers administrative Erfolgsgeschichte. Alle Proteste und Anklagen gegen den Wendigen haben nichts genutzt. Der erste Kanzler hielt unbeirrt an seinem Intimus fest. Noch heute heulen Globkes Verteidiger schrill auf, wenn sein 300-seitiger Kommentar der »Gesetze zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« in Zusammenhang mit dem Völkermord an den Juden im von Deutschland besetzten Europa genannt wird. Wie differenziert Adenauer historisch auch immer beurteilt werden mag – er war der Spiritus rector des »großen Friedens mit den Tätern«, der Vater der »zweiten Schuld«, ihre Galionsfigur.

Nun bestätigt »Das Amt«, diese bahnbrechende Historikerstudie, noch einmal: Sie alle haben mitgemacht, von den Diplomaten über die Finanziers bis zu den Juristen unterm Hakenkreuz. Wollten es später aber nicht gewesen sein.

Wobei kaum eine NS-Spezies nach 1945/ 49 so unversehrt geblieben ist wie die Mörder in der Richterrobe, ein zentrales Kapitel der »zweiten Schuld«. Es liegen 32.000 aktenkundige politische Todesurteile der NS-Justiz aus der Zeit von 1933 bis 1945 vor. »Kopf ab, Kopf ab, Kopf ab«. Die Dunkelziffer ist weit höher, es ist die Rede von über 50.000. Aber keiner dieser Blutrichter und -ankläger, nicht einer, ist je von der nie gesäuberten bundesdeutschen Justiz rechtskräftig verurteilt worden. Ein Kapitel untilgbarer Schmach.

An dieser Stelle bin ich den Einwurf gewohnt: »Aber all die Verfahren gegen KZ-Leute und Wachmannschaften, darunter der Frankfurter Auschwitz- und der Düsseldorfer Maidanek-Prozess, was ist denn damit?« Ja, was?

Mehr als zehn Jahre nach der Kapitulation Hitler-Deutschlands hatte sich herausgestellt, dass es keine Justizbehörde gab, die sich ausschließlich mit der Aufklärung von NS-Verbrechen befasste. Unter dem Druck dieser Erkenntnis entstand 1958 (!) in Ludwigsburg die »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen«. Seither hat sie, mit Ausläufern bis in unsere Gegenwart, zahlreiche Verfahren ermöglicht, darunter solche, die zu den größten der internationalen Rechtgeschichte überhaupt zählen. Und dennoch, trotz des Engagements der Zentralstelle, muss gesagt werden: Die NS-Prozesse vor bundesdeutschen Schwurgerichten sind eine Farce, ein Alibi der »zweiten Schuld«.

Tätertypus Ich habe über Jahrzehnte hin vielen der Verfahren beigewohnt, als Beobachter des Zentralrats der Juden in Deutschland, Berichterstatter der Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung und Fernsehautor. Sehr bald schon drängte sich die Frage auf: Wer sitzt da eigentlich auf der Anklagebank, welchem Tätertypus wird hier der Prozess gemacht? Die Antwort: Vor den Schranken der bundesdeutschen Schwurgerichte standen die untersten Glieder in der Kette des industrialisierten Serien-, Massen- und Völkermords, die kleinen Angestellten des Verwaltungsmassa- kers, die Tötungsarbeiter, die mit eigenen Händen, ihren Nagelstiefeln und Schusswaffen gemordet hatten. Sie standen völlig zu Recht vor Gericht, diese »Kleinen«.

Aber da sie die Hauptmasse der Angeklagten waren, stellte sich immer dringlicher die Frage: Wo sind eigentlich ihre Vorgesetzten, die den »Todesmühlen« das »Menschenmaterial« zugeliefert haben? Wo die »Großen«, die Planer, die Schreibtischtäter, die Köpfe der Mordzentrale Reichssicherheitshauptamt? Wo die Wehrwirtschaftsführer, die SS-Größen, die pflicht- schuldigen Militärs, ohne die nichts, aber auch gar nichts, gegangen wäre? Wo? Im Schoße der »zweiten Schuld«, amnestiert und integriert.

Die Justiz hatte sich auf einen Tätertypus festgelegt: die KZ-Bestie! Und auch die wurde noch einmal »differenziert«. Wer am »ordnungsgemäßen Ablauf« des Holocaust beteiligt war, dem passierte gar nichts. Erst, wenn durch Zeugen bekundet wurde, dass der Angeklagte eine »persönliche Mehrleistung« über die »normale« hinaus vollbracht hatte, erst, wenn er ein ohnehin todesbestimmtes Opfer »außer der Reihe« erschlagen oder erdrosselt, einer Mutter das Kind vom Arm gerissen und dessen Kopf am Boden zerschmettert hatte, erst dann sahen sich bundesdeutsche Richter genötigt, eine Verurteilung auszusprechen. Dem professionellen Endlöser, der effizient und ohne Gefühlsaufwand beteiligt war, widerfuhr nichts.

Demjanjuk Das dirigistische, das planerische, das intellektuelle Element der Vernichtung, es erscheint in der quantitativ gewiss imponierenden Leistung der NS-Prozesse so gut wie nicht. Eines der letzten Verfahren nach 50 Jahren »Zentralstelle« ist das gegen John Demjanjuk, vermutlich einer aus dem Tötungspersonal des Vernichtungslagers Sobibor.

Unbehelligt dagegen blieb einer der größten Massenmörder der Menschheitsgeschichte. Bruno Streckenbach, Personalchef des Reichssicherheitshauptamtes, zuständig für die mobilen Mordkommandos der »Einsatzgruppen« und bezichtigt, den Tod von mindestens einer Million sowjetischer Juden verursacht zu haben. Er starb 1977 in meiner Vaterstadt Hamburg, ohne je vor Gericht gestanden zu haben.

Die »zweite Schuld« ist eine unumkehrbare, irreparable historische Tatsache, die die politische Kultur auch des wiedervereinigten Deutschland bis in unsere Tage wesentlich mitbestimmt hat. Aber: »Das Auswärtige Amt war eine verbrecherische Organisation«, sagt Eckart Conze, Leiter der unabhängigen Historikerkommission. Bravo! Ich habe so tief auf- und eingeatmet wie lange nicht. Endlich fallen die letzten Masken, werden Schreibtischtäter Mörder genannt, wird die Lüge ihrer Selbstmythisierung enttarnt, nützt auch Blaublütigkeit nichts mehr.

Dennoch darf ich, ohne in den Verdacht der Unbescheidenheit kommen zu wollen, anmerken: Man hätte den Befreiungsschlag auch viel früher haben können, steht doch das meiste von dem, was heute aufgedeckt wird, schon in meinem Buch Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein. Vorsichtshalber schaue ich noch einmal im Impressum nach: Da steht, unübersehbar, das Erscheinungsjahr: 1987.

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