Leipzig

Zweifel am Hauptzeugen im Prozess gegen Ofarim

Ofarim steht seit Dienstag in Leipzig vor Gericht Foto: picture alliance / REUTERS

Im Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim hat die Verteidigung am Mittwoch die Aussagen des Leipziger Hotelmanagers angezweifelt. Gegen den 35-jährigen Markus W. war zunächst wegen antisemitischer Beleidigung ermittelt worden, die Ofarim ihm vorgeworfen hatte. Später wurden die Ermittlungen eingestellt. W. ist nun der Hauptzeuge im Leipziger Prozess und zudem Nebenkläger.

Der Hotelmanager hatte am Tag der fraglichen Auseinandersetzung im Leipziger »Westin«, am 4. Oktober 2021, Spätdienst an der Rezeption übernommen. Er verwehrte dem Münchner Rockmusiker das Einchecken, weil dieser ihm - nach einer technischen Panne - mit einer schlechten Hotelbewertung in den sozialen Netzwerken gedroht habe. Die Verteidiger stellten am Mittwoch in der Hauptverhandlung vor der 6. Strafkammer des Landgerichtes Leipzig einen Antrag auf Vereidigung des Zeugen, bevor sie ihn selbst befragen wollten.

W. habe bisher nicht die Wahrheit gesagt und verschweige etwas Wesentliches aus dem Gesprächsinhalt, sagte Verteidiger Philip Müller. Unter Eid werde eine Wahrheitsfindung ermöglicht. Der Antisemitismusvorwurf »steht und fällt mit der Tatsache«, ob der Manager Ofarim erkannt habe oder nicht. W. behauptet, dass ihm der Rocksänger bis zu dem Vorfall in der Hotellobby nicht bekannt war.

Die Kammer lehnte die Vereidigung des Zeugen W. ab. Zuvor hatte sie sich zu einer Beratung zurückgezogen, der Prozess wurde kurzzeitig unterbrochen. Die Voraussetzung für eine Vereidigung des Zeugen liege nicht vor. Es gebe keine Hinweise dafür, dass der Zeuge bisher nicht die Wahrheit gesagt habe, sagte der Vorsitzende Richter, Andreas Stadler. Die Verteidigung lehnte unter diesen Umständen eine Befragung von W. ab.

Laut Stadler hat die Aussage von W. eine »erhebliche Bedeutung«. Sie werde daher »intensiv zu prüfen sein«. Doch selbst in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation sei eine Vereidigung nicht zwingend.

Ofarim steht seit Dienstag in Leipzig wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung, Verleumdung sowie des Betruges vor Gericht (AZ.: 6 KLs 607 Js 56884/21). Der 41-Jährige hatte im Oktober 2021 behauptet, von dem Hotelmanager antisemitisch beleidigt worden zu sein. In einem Instagram-Video schilderte er, dass ihm das Einchecken verwehrt wurde, weil er eine Kette mit Davidstern getragen habe.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall nicht so zugetragen. Zudem habe der Rocksänger die Kette zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vorfalls nicht sichtbar getragen, heißt es in der Anklage.

Bis zum Dezember sind im Leipziger Prozess weitere acht Verhandlungstage angekündigt. epd

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