Ghettorenten

Zeichnungsfrist für Online-Petition endet

Zwangsarbeiter im Ghetto Lodz Foto: dpa

Am Donnerstag endet die Zeichnungsfrist für die sogenannte Ghettorenten-Petition. Der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V. hatte sie dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt. Dabei geht es um die Bitte, ehemaligen Ghettoarbeitern, deren Anträge nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vor dem 30. Juni 2003 gestellt wurden und erst aufgrund einer Überprüfung nach 2009 bewilligt wurden, durch eine Änderung des ZRBG eine rückwirkende Auszahlung der Rente ab dem 1. Juli 1997 zu ermöglichen.

Ghettos Nachdem der Bundestag jüngst diese rückwirkende Zahlung von Renten abgelehnt hat, ist diese Petition ein Versuch, das Thema nicht von der politischen Tagesordnung verschwinden zu lassen. Die Rentner, um die es sich handelt, sind hochbetagt. Sie haben während der NS-Herrschaft in Ghettos gearbeitet und dafür Lohn erhalten, der in Geld oder Naturalien ausgezahlt wurde. Für diese Arbeit wurden in den allermeisten Fällen Sozialabgaben an die Rentenkasse abgeführt. Um die Auszahlung dieser Gelder, die den Menschen wegen ihrer geleisteten Arbeit zusteht, geht es.

Die Petition mit der Identifikationsnummer 41091 kann unter folgender URL aufgerufen werden: http://bit.ly/11LnhTH

Es handelt sich hier um eine Online-Petition, die jeder mitzeichnen kann. Erhält die Petition mehr als 50.000 Unterstützer, kann das Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestags noch einmal vorgetragen werden.

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