Die Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof sind weiterhin Gegenstand interner Prüfungen. Anderslautende Medienberichte, wonach Karim Khan entlastet worden sei, wurden von offizieller Seite zurückgewiesen.
In einer internen Mitteilung an Mitarbeiter stellte die Leitung des Gerichtshofs klar, dass das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen sei. »Das Verfahren vor dem Präsidium dauert an und bleibt vertraulich. Es wurden keine Entscheidungen getroffen, und jüngsten Medienspekulationen sollte kein Gewicht beigemessen werden«, heißt es darin. Auch israelische Medien berichteten.
Khan, der als Chefankläger für Ermittlungen zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zuständig ist, hatte sich im Zuge der Vorwürfe vorübergehend aus dem Amt zurückgezogen. Ihm wird vorgeworfen, eine nicht einvernehmliche sexuelle Beziehung zu einer Mitarbeiterin unterhalten zu haben. Eine zweite Frau erhob ebenfalls Anschuldigungen. Khan weist sämtliche Vorwürfe zurück.
Haftbefehl gegen Netanjahu
Die Untersuchung wurde über mehrere Monate geführt. Ein entsprechender Bericht wurde bereits im Dezember an das zuständige Gremium innerhalb des Gerichtshofs übermittelt, eine Entscheidung steht jedoch weiterhin aus.
Die Affäre fällt in eine Phase, in der der Chefankläger international besonders im Fokus steht. Khan hatte maßgeblich Ermittlungen zu Israels Vorgehen im Gazastreifen vorangetrieben. In diesem Zusammenhang wurden Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Galant erlassen.
Israel weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, militärische Operationen im Einklang mit dem Völkerrecht durchgeführt zu haben. Zugleich forderte die Regierung, das Verfahren gegen Netanjahu und Galant im Lichte der Anschuldigungen gegen Khan einzustellen.
Sanktionen der USA
Zusätzliche Spannungen ergeben sich durch Sanktionen der USA gegen Vertreter des Gerichtshofs, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen stehen. Beobachter sehen den IStGH dadurch in einer schwierigen Lage, da zentrale Funktionen des Gerichts betroffen sind.
Der Internationale Strafgerichtshof gilt als letzte Instanz für die Verfolgung internationaler Verbrechen und zählt mehr als 120 Mitgliedstaaten. Wichtige Länder wie die USA und Israel, aber auch Russland und China, gehören ihm jedoch nicht an – und stehen insbesondere den Verfahren gegen amtierende Staats- und Regierungschefs kritisch gegenüber. ja